CDU Stadtverband Ratingen

Vorkaufsrechtssatzungen zur Sicherung von Stadtentwicklungszielen

Antrag für den Stadtrat: Wallstraße und um Stadthallengelände
Vorkaufsrechtssatzungen zur Sicherung von Stadtentwicklungszielen
Sehr geehrter Herr Birkenkamp,
 
eine wichtige Aufgabe für die Entwicklung der Ratinger Altstadt ist die Neuordnung des abgängigen Ensembles an der südlichen Wallstraße. Die heruntergekommenen Häuser Wallstraße 27 bis 31 der teilweise bereits abgerissenen Bauten sind ein Schandfleck für die Ratinger Altstadt. Insbesondere Nr. 27 ist akut baufällig - das Betreten des Geländes ist bereits verboten.
 
Zur Sicherung städtebaulicher Ziele besteht bereits eine Vorkaufsrechtssatzung für das Gebiet des ehemaligen „Hertie"-Hauses, nicht jedoch für den weiteren Verlauf der Wallstraße bis zur Hausnummer 27. Auch das Vorkaufsrecht der ErhSRInn greift nicht, da die Fläche außerhalb der ErhSRInn liegt. Ohne eine Vorkaufsrechtssatzung könnten einzelne Grundstücke ohne Eingriffsmöglichkeit der Stadt an Dritte veräußert werden und damit einer städtebaulich sinnvollen Gesamtlösung dauerhaft entzogen werden.
 
Eine ähnliche Situation ergibt sich an der Ecke Bechemerstraße/Europaring und an der Schützenstraße/Europaring neben der Einfahrt zur Dumeklemmerhalle. Hier besteht ein öffentliches Interesse an einer möglichen Sicherung möglicher späterer Erweiterungsbedarfe.
 
Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister wird gebeten, kurzfristig die Voraussetzungen für die Verabschiedung einer Vorkaufsrechtssatzung zu schaffen für
1. die südliche Wallstraße im Anschluss an die bestehende Vorkaufsrechtssatzung bis zur Wallstraße 27.
2. den Randbereich des Stadthallengeländes Ecke Bechemerstraße/Europaring und Schützenstraße/Europaring