CDU Stadtverband Ratingen

Bahnstraße 29 - 31 als Postabholer- und DHL-Standort ungeeignet

Antrag für den Bezirksausschuss Mitte und Folgeausschüsse

Sehr geehrter Herr Pesch,

DHL und DPAG haben 2024 aus dem bisherigen Standort Poststraße 24 – 26 sowohl die Postfächer für Briefabholer als auch das Paketgeschäft der DHL zu einer Agentur an die Bahnstraße 29 – 31 verlagert.

Dies bedeutet: Sämtliche Firmen mit Postfächern holen morgens ihre Post durch Boten dort ab und bringen ihre Ausgangspost mittags/nachmittags dorthin. Zusätzlich werden die meisten Pakete, die wegen Abwesenheit nicht beim Empfänger zustellbar waren, dorthin zu Abholung geliefert, sowie Kundenpakete zum Versandt dort angenommen.

Aus beidem ergibt sich eine hohe Kundenfrequenz, die wegen des notwendigen physischen Transportes überwiegend mit dem PKW erfolgt.

Die Bahnstraße ist seit jeher massivem Parkdruck ausgesetzt, bestehen doch dort durch die historische Bausubstanz ohne eigene Stellplätze bis auf wenige Straßenrandparkplätze keine öffentlichen Stellplätze. Direkt vor Postagentur bestehen eine Bus-haltestelle, ein Radweg, sowie ebenfalls nicht zum Halten nutzbare Grund-stückseinfahrten.
Nun kommt es zu Beschwerden über ständig zugeparkte Bushaltestellen, Radwege und Ein- und Ausfahrten, sowie noch weniger nutzbare Stellplätze für Anwohner. In einer akzeptabel nahen Umgebung sind für Brief- und Paketabholer auch keine Alternativen vorhanden.
Eine mögliche Umnutzung von Stellplätzen zu Lasten von Anwohnern und übrigen Gewerbetreibenden vor Ort ist abzulehnen und löst das Problem hinsichtlich der erforderlichen Zahl von Kurzzeitplätzen letztlich nicht.

Auch die Verwaltung ist offenbar als Postabholer das tägliche Chaos leid und hat nun für sich selbst den nächstgelegenen Stellplatz von Mo. – Fr. 7 – 17 Uhr für zwei städtische Fahrzeuge durch ein Halteverbot reserviert.

Dies führt zu Recht zu erheblicher öffentlicher Kritik. Schließlich haben alle anderen Nutzer das gleiche Problem und eine hoheitliche „Eigenbevorzugung der Verwaltung“ zu Lasten aller übrigen Abholer wird von der CDU-Fraktion abgelehnt und muss unverzüglich zurückgenommen werden.

Es ist festzustellen, dass der Standort Bahnstraße für eine DHL-/Postagentur dieser Größen-ordnung völlig ungeeignet ist. Eine Rückverlagerung an die Poststraße wäre für alle Beteiligten wesentlich vorteilhafter. Dabei ist es für die Ratinger Nutzer unerheblich, ob dies durch die Unternehmen selbst oder eine Agentur erfolgt, die die Räumlichkeiten anmietet.

Umso erstaunlicher ist die Verlagerung an die Bahnstraße auch, da der Standort an der Poststraße inzwischen offensichtlich überwiegend nur noch als Filiale der Deutsche-Bank-Tochter Postbank dient. Für Bankgeschäfte sind Stellplätze in der direkten Umgebung jedoch weniger wichtig, da keine physischen Lasten zu transportieren sind. An der Post-straße bestehen viele, z.T. auf eine halbe Stunde Nutzung beschränkte Stellplätze in unmit-telbarer Nähe der Post, sowie zurückgelagert der Parkplatz gegenüber an der Musikschule.

Im Zusammenhang mit Pressemeldungen über Pläne der Deutschen Bank, das Filialnetz der Postbank weiter zu verringern, können wir uns kaum vorstellen, dass das große Gebäude an der Poststraße dauerhaft nur als Postbankfiliale genutzt werden soll.

Daher ist jetzt ein guter Zeitpunkt, seitens der Stadt Gespräch mit DHL, DPAG und/oder Postbank zu führen mit dem Ziel, das Gebäude an der Poststraße zukünftig wieder für Post- und Paketdienstleistungen zu nutzen. Immerhin stellt die Stadt Ratingen hier die notwendigen Stellplätze als öffentlichen Beitrag für den Standort zur Verfügung.

Beschlussvorschlag:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, Gespräche mit DHL / DPAG und / oder Postbank zur führen mit dem Ziel, die Postfächer für Postabholer und die Paketdienstleistungen wieder im Gebäude Poststraße 24 – 26 anzubieten.
  2. Die Verwaltung prüft, ob ihre eigene Postabwicklung ohne Postfach direkt ins Rathaus durch die Nutzung eines Hol-/Bring-Dienstleisters bzw. die Nutzung eines alternativen Postdienstleisters (z.B. ein bundesweit tätiger Wettbewerber mit Sitz in Ratingen) wirtschaftlich abgewickelt werden kann.
  3. Die Reservierung eines Stellplatzes für zwei Fahrzeuge der Verwaltung in Höhe Bahnstraße 27 durch ein Halteverbot wird unverzüglich zurückgenommen.