Auswirkungen der Windkraftanlageninitiative des Landes auf Ratingen
Antrag für den UKKNA
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
der Umstieg auf erneuerbare und umweltverträgliche Arten der Energieerzeugung ist erklärtes und notwendiges Ziel. Die Umsetzung beim Bau von großflächigen Solaranlagen oder Windkraftanlagen gestaltet sich jedoch in der Praxis schwierig, insbesondere in einem so ungleichmäßig besiedelten Bundesland wie Nordrhein-Westfalen, welches insbesondere am Niederrhein dünn besiedelte und von Agrarflächen geprägte Landschaft aufweist und auf der anderen Seite die Rhein-Ruhr-Region beheimatet, eines der am dichtesten besiedelten Ballungsgebiete in Europa.
Mit dem Ziel, die Windenergie in der Bedeutung für die Energierzeugung zu steigern, hat das Land Nordrhein-Westfalen kürzlich nach Fertigstellung einer Potenzialanalyse für Windenergieflächen erklärt, dass Bundesziel, 1,8% Bundeslandflächen bis 2032 für Windenergie auszuweisen, schon 2025 erreichen zu wollen[1].
Diese grundsätzlich zu begrüßenden Anstrengungen führen jedoch auch für Ratingen zur Frage, ob und wenn ja wie das Stadtgebiet von diesem Vorhaben betroffen ist. Ratingen weist auf Grund seiner dezentralen und stark heterogenen Siedlungsstruktur, die großen Waldflächen mit Luftschneisen sowie die bedeutenden Verkehrswege auf der Straße, der Schiene und der Luft schwierige Rahmenbedingungen für Windenergiestandorte auf. Gleichzeitig verfolgt Ratingen langfristige, strategische Flächenentwicklung, die unserer Ansicht nach nicht durch entsprechende Baufreigaben des Bundes beeinträchtigt werden sollten.
Vor dem Hintergrund dieser vielfältigen Gemengelage bitten wir die Verwaltung, zu den Erkenntnissen der Flächenpotenzialanalyse sowie den bisherigen Erkenntnissen zu Windenergieanlagen auf Ratinger Stadtgebiet eine Einschätzung zu geben, inwiefern Ratingen betroffen ist und falls ja, in welchen Gebieten mit Flächenausweisung zu rechnen ist.
[1] https://www.klimaschutz.nrw.de/aktuelles/detail/nordrhein-westfalen-will-bereits-2025-insgesamt-18-prozent-der-landesflaeche-fuer-windenergie-ausweisen#:~:text=Bis%20zum%20Jahr%202032%20muss%20Nordrhein-Westfalen%201%2C8%20Prozent,die%20vom%20Wirtschafts-%20und%20Klimaschutzministerium%20beauftragte%20Windenergiefl%C3%A4chenanalyse%20beraten.