Prüfung der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen als Service-kräfte im Mehrgenerationentreff (MGT) Tiefenbroich und ggf. auch in an-deren Seniorentreffs in Ratingen
Antrag für den Sozialausschuss und Rat
Sehr geehrter Herr Pesch,
die aktuelle Diskussion um die Öffnungszeiten des MGT in Tiefenbroich zeigt wie wichtig verlässliche Öffnungszeiten und erweiterte Öffnungszeiten für den Stadtteil sind. Eine wesentliche Begründung seitens der Verwaltung für reduzierte Öffnungszeiten ist, dass es Personalmangel und einen hohen Krankenstand in diesem Bereich gibt.
Die Werkstatt für Behinderte (WfB) im Kreis Mettmann bildet u.a. auch Personen in der Hauswirtschaft aus. Darüber hinaus gibt es ein Integrationsmanagement, das von der WfB sichergestellt wird, um die Menschen mit Behinderungen in der ersten Zeit an dem neuen Arbeitsplatz zu begleiten. Erfahrungen von Unternehmen auf dem ersten Arbeitsmarkt zeigen immer wieder, dass Menschen mit Behinderungen wertvolle Fachkräfte und besonders loyale Mitarbeiter sind. Auch das Vorurteil Mitarbeiter/innen mit Behinderung kann nicht gekündigt werden, kann entkräftet werden. Im ersten halben Jahr gibt es – wie für alle anderen – überhaupt keinen Kündigungsschutz. Danach muss das Integrationsamt dem Antrag des Arbeitgebers zustimmen, was es in75 Prozent der Fälle tut. Darüber hinaus werden diese Beschäftigungsverhältnisse vom Landschaftsverband Rheinland (LVR) pauschal mit 30 Prozent des Arbeitnehmer/innen-Bruttos sowie monatlich 210 Euro für eine arbeitsbegleitende und psychosoziale Betreuung gefördert.
Die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen ist auch klares Signal in die Stadtgesellschaft, das Inklusion in unserer Stadt gelebt und nicht nur verwaltet wird.