CDU Stadtverband Ratingen

Mehr Sicherheit für ÖPNV-Nutzer, weniger Vandalismus an Unterführungen

Gemeinsamer Antrag von CDU, Bürger Union und FDP für den Bezirksausschuss Ratingen-Mitte und Folgeausschüsse

Sehr geehrter Herr Pesch,

Unterführungen sind für viele ÖPNV-Nutzer ein Angstraum und ziehen offensichtlich Zerstörungswut und Vandalismus an.

Insbesondere die Unterführung des Ostbahnhofs ist ein solcher Ort: Vandalismusschäden werden mehrfach jährlich von der Stadt so gut es geht entfernt bzw. repariert. Die Aufzüge sind deshalb mehrfach ausgefallen. Selbst Raub- und Körperverletzung sind im Umfeld – ausgehend vom S-Bahn-Haltepunkt – aktenkundig. 

Die etwas abgelegene Unterführung zwischen Bergstraße und An der Fest ist eine gute fußläufige Anbindung, aber ein ebensolcher Angstraum. Die Unterführung ist seit vielen Jahren sich selbst überlassen und wirkt eher wie ein lost place als eine attraktive Bahnquerung.

Auch die Haltestelle Gerhardstraße der U72, die nicht über eine Videoüberwachung verfügt, wurde in den letzten Jahren mehrfach verwüstet, das Glas der Wartehallen zerstört.

Ganz anders der neue ZOB Düsseldorfer Platz: dort sind seit Inbetriebnahme im Kernbereich ist kein nennenswerter Vanda­lismusschäden und Übergriffe mehr festzustellen. Diese Haltestelle wurde von der Rheinbahn mit professioneller Video­überwachung ausgestattet. Vergleichbare 

Wir möchten, dass die vielen Nutzer und Anlagen an den genannten Orten besser geschützt werden und ÖPNV-Nutzer ordentliche und saubere Unterführungen nutzen können.

Bezirksausschuss Ratingen-Mitte und Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität hatten bereits am 1.12. bzw. 3.12.2020 mit breiter Mehrheit die Verwaltung gebeten, die grundsätzliche Installation von Videoüberwachungssystem anhand der beispielhaften Standorte wie der Unterführung am Ostbahnhof zu prüfen. Zudem sollten die zuständigen Verkehrsträger aufgefordert werden, auf dem Bahnsteig des Ostbahnhofs und der Haltestelle Gerhardstraße der U72 Videoüberwachung zu installieren.

Hierzu gibt es jedoch weder eine Prüfungsvorlage noch eine Umsetzung.

Zu einer Unterstützung der verstärkten Nutzung des ÖPN gehört es auch, dass die vielen Nutzer vom Kind bis zum Senior, sowie die Anlagen selbst an den genannten Orten besser geschützt werden. Ein gutes Sicherheitsgefühl, ordentliche, jugendfreie und saubere Unterführungen sind erforderlich.
Zudem soll vermieden werden, dass die in den nächsten Monaten zu installierenden neuen Aufzügen gleich wieder von Vandalismus beeinträchtigt werden.

Angesichts der jeweiligen erheblichen Vorbelastungen der genannten Orte sprechen datenschutz­rechtliche Aspekte nicht gegen die Einführung einer Videoüberwachung. 

Eine Videoüberwachung („Optisch-elektronische Überwachung gem. § 20 bzw. 29b DSG NRW) bietet hierfür nach unserer Auffassung eine wesentliche Verbesserung. In Abwägung von Datenschutz vs. Lebens?, Gesundheits- und Einrichtungsschutz ist an diesen Schwerpunkten der Einsatz einer Videoüberwachung, bei der nur nach Straftaten eine Auswertung des Materials erfolgt und ansonsten das Material gelöscht wird, erforderlich und Erfolg versprechend.

Dazu stellt der Landesdatenschutzbeauftragte des Landes NRW fest: „Erforderlich ist eine Videoüberwachung, wenn das festgelegte Ziel mit der Überwachung erreicht werden kann und es dafür kein weniger einschneidendes Mittel gibt. Vor diesem Hintergrund wäre daher stets zunächst zu prüfen, ob dem Sicherungsinteresse in anderer Weise Rechnung getragen werden könnte (z.B. durch regelmäßige Kontrollen von Sicherheitspersonal; Ausleuchten).“ [1]

Eine starke Ausleuchtung und (stichprobenartige) Kontrollen des KOD sind bereits seit Jahren realisiert, ohne dass die beschriebenen Gefährdungen und Sachbeschädigungen aufgehört hätten.

Die Unterführung stellt den einzigen Zugang zu den Bahngleisen zur S6 dar, so dass nach Auffassung des OVG Münster (16 A 4475/07) der weit zu interpretierende „Hausrechts“-Begriff zutrifft. Dies gilt gleichermaßen für den Bahnsteig der U72. Die Unterführung An der Fest ist ebenfalls die einzige Fußgänger-Querungsmöglichkeit der Bahnlinie im Umkreis von 300m.

Zudem halten sich Menschen jeweils nur kurzzeitig zum Zweck des Zugangs der Bahnsteige bzw. Queren der Bahngleise auf, so dass auch keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass schutzwürdige Interessen betroffener Personen dem dargestellten Schutzbedarf überwiegend entgegenstehen.

Auch der Verkehrsminister des Landes NRW hat erkannt, dass der Ausbau von Videoüberwachung an Bahnhöfen (leider) notwendig ist und stattet bis 2024 jeden dritten Bahnhof in NRW mit moderner Videotechnologie (ohne biometrische Gesichtserkennung) aus. [2]

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadt Ratingen wird beauftragt, an den nachfolgenden Orten eine zulässige Videoüberwachung zu installieren und betreiben (zu lassen):
    a.) Gleisunterführung am Ostbahnhof
    b.) Gleisunterführung zwischen Bergstraße und An der Fest

     
  2. Die Stadt Ratingen fordert die zuständigen Verkehrsträger auf und koordiniert eine zulässige Videoüberwachung zu installieren und zu betreiben
    a.) auf dem Bahnsteig des Ostbahnhofes der S6 in Ergänzung zur städtischen Anlage
    b.) an der Haltestelle Gerhardstraße der U72
  3. Die Gleisunterführung Bergstraße / An der Fest soll zudem saniert und mit Unterstützung von Künstlern neu gestaltet und mit Schutz gegen Schmierereien versehen werden.
  4. Vor einer Installation stellt die Verwaltung die finanziellen Auswirkungen in einer Vorlage dar.
(Bilder der Anlagen mit Stand Februar 2023 finden Sie im PDF-Dokument)

[1] www.ldi.nrw.de: Videoüberwachung durch öffentliche Stellen des Landes Nordrhein-Westfalen – Allheilmittel oder Teufelszeug?

[2] Rheinische Post/NRW/Panorama vom 7. Februar 2020: Jeder dritte Bahnhof in NRW soll Videoüberwachung bekommen