CDU Stadtverband Ratingen

Gestaltung und Nutzung der Marktplatz-Häuser sichern

Antrag für den Stadtrat
Gestaltungs- und Nutzungssicherung für Marktplatz 17 - 20
Sehr geehrter Herr Birkenkamp,
 
die Stadt Ratingen hat bzw. wird die o.g. Immobilien in Kürze erworben. Ziel des Erwerbs ist die aktive Verbesserung des Branchenmixes bzw. Ansiedlung eines Einzelhandels-„Magneten" ebenso wie ein der Ratinger Altstadt angemessenes äußeres Erscheinungsbild. Dies entspricht der Intention unserer „Altstadtinitiative" 2006.
Die Stadt hat aber mit dem Erwerb nicht nur eine einmalige Chance für das Herz der Altstadt, sondern ebenso die Verpflichtung zum nachhaltigen Erfolg im Sinne der Zielsetzungen.
 
Der Rat muss möglichen Investoren eine klare Vorstellung von den Interessen der Stadt mit auf den Weg geben, um zielkonforme Angebote bei einem Investorenwettbewerb zu erhalten.
 
Bereits am 25.10.2005 hatte der Rat hinsichtlich der Grundstücke Marktplatz 19 - 20 ergänzend zur Vorlage 290/2005 auf Antrag der CDU beschlossen:
1. Die beabsichtigte Nutzung ist dinglich in der Weise zu sichern, dass der Stadt Ratingen ein Rückfallrecht des Grundstücks zusteht, soweit sie einer beabsichtigen Änderung der im notariellen Kaufvertrag festgelegten zentrenrelevanten Nutzung nicht zustimmt.
2. Die Fassaden müssen zwingend der kleinteiligen historischen Struktur Ratingens angepasst sein.
Die Fassade des Hauses Markt 19 sollte grundsätzlich erhalten bleiben. Sofern unpassende Geschosshöhenproportionen des Hauses Markt 19 einer wirtschaftlichen Nutzung entgegenstehen, kann die Fassade mit geänderten Geschosshöhenproportionen alternativ qualitativ hochwertig reproduziert werden.
 
Für das Gesamtareal sollte eine ähnlich klare Beschlusslage zur Erreichung der Ziele herbeigeführt werden. Ergänzend sollten bevorzugte Nutzungen (z.B. Oberbekleidung) gem. CIMA-Gutachten aus 2001 konkret benannt werden.
 
Wir bitten daher um Erstellung einer entsprechenden Vorlage.
 
Beschlussvorschlag für den Rat:
Die Verwaltung wird gebeten, in einer Vorlage die Entscheidungskriterien als Grundlage für einen Investorenwettbewerb hinsichtlich Nutzung und Gestaltung der Markt-Immobilien darzustellen. Darüber hinaus sind geeignete Instrumente für eine nachhaltige Sicherstellung der Nutzungsvorgabe einzusetzen.
 
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Ewald Vielhaus
Vorsitzender
 
Gerold Fahr
Stellvertretender Vorsitzender