(Vorlage 36/2008)
Sehr geehrter Herr Birkenkamp,
die Fraktionen von CDU und SPD schlagen folgende geänderte Beschlussfassung vor:
Die grundsätzliche Zielsetzung der Vorlage, die Außenanlagen der Stadthalle attraktiver zu gestalten, wird begrüßt. Der Beauftragung zur Erstellung eines Konzeptes für den Bereich der Stadthallenpark/ Stadthalle wird unter Berücksichtigung des Punktes 3. des Beschlussvorschlags zugestimmt.
Die Größe der Grünanlage bleibt unverändert, d.h. die Grundstücke Hans-Böckler-Straße 5 - 9 werden nicht in die Planung mit einbezogen. Für diese Grundstücke sind standortkompatible Wohnnutzungen vorzusehen. Die hierfür erforderlichen Schritte sind einzuleiten (Änderung B-Plan M 317 Teil A, jetzt "öffentliche Grünfläche").
Die konzeptionelle Neugestaltung und Aufwertung der Außenanlagen der Stadthalle hat in enger Abstimmung mit dem neuen Pächter der Stadthallengastronomie und dem damit zusammenhängenden Nutzungskonzept zu erfolgen. Von daher kann mit der Konzepterstellung erst begonnen werden, wenn der Pächter für die Stadthallengastronomie und das Nutzungskonzept feststeht.
Die Vergrößerung der Grünanlage durch Einbeziehung der abgängigen Wohngrundstücke wird abgelehnt. Der "Nutzengewinn" am Rande der Grünanlage steht in keinem Verhältnis zur Wertvernichtung beim Baugrundstück (Grundstückswert um EUR 800.000). Auch städtebaulich ist eine Wohnnutzung zur Stärkung der Wohnfunktion in der Innenstadt sinnvoll.
Die Gestaltung des Außenbereiches im Bereich der Gastronomie ist unmittelbar abhängig vom gastronomischen Konzept, das der zukünftige Pächter der Stadthallengastronomie fahren will. Mittelbar hängt daran auch das Nutzungskonzept der Stadthalle selbst und eine damit verbundene Ertüchtigung der Stadthalle.