CDU Stadtverband Ratingen

Änderung der europaweiten Ausschreibung der Gebäude Markt 17-20

Sehr geehrter Herr Birkenkamp,
 
unter dem Punkt „Gestalterische Vorgaben aus der Denkmalrechtlichen Erlaubnis gemäß §9 (1) b DSchG NW" (Seite 11) ist folgender Zusatz aufzunehmen:
Die Fassade des Hauses Markt 19 und 20 sollte grundsätzlich erhalten bleiben. Sofern unpassende Geschosshöhenproportionen des Hauses Markt 19 und 20 einer wirtschaftlichen Nutzung entgegenstehen, kann die Fassade mit geänderten Geschossproportionen originalgetreu reproduziert werden. (Es sollte versucht werden, bei den Häusern Markt 19 und 20 die Proportionen des 1. und 2. Obergeschosses so zu belassen und die Streckung der Fassade in den Bereich des Untergeschosses zu legen.)
Hierfür ist der unterstrichene Satz: „Auf eine historisierende Fassadengestaltung soll grundsätzlich verzichtet werden" zu streichen.
 
Unter dem Punkt: „Als Ergebnis der ersten Bearbeitungsstudie sind ... einzureichen (Seite 12) ist ein weiterer Punkt einzufügen:
Es ist eine Einverständniserklärung beizufügen, dass beim Kauf der Liegenschaft die beabsichtigte gewerbliche zentrenrelevante Nutzung dinglich im Grundbuch gesichert wird und zwar so, dass bei einer Abweichung von der selbst vorgeschlagenen Nutzung der Stadt Ratingen ein Rückfallsrecht der Immobilie zusteht.
 
Begründung: In der Ratssitzung am 25.10.2005 wurden diese Vorgaben (sinngemäß) zum Beschluss der Drucksache 290 / 05 beschlossen. Das damalige Abstimmungsergebnis lautete: 54 dafür, 9 dagegen und 1 Enthaltung.
Bis heute sind keinerlei Sachverhalte benannt worden, die die Abweichung von diesem Ratsbeschluss rechtfertigen.