CDU Stadtverband Ratingen

Ausbau des S-Bahnhofes Ratingen-Ost

Sehr geehrter Herr Birkenkamp,
 
in einer Sondersitzung am 07. Mai 2008 hat der Verkehrsausschuss des Regionalrates Vorschläge der Region zum ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplan und zum Förderprogramm für Investitionsmaßnahmen des ÖPNV im besonderen Landesinteresse beraten und beschlossen.
Noch in der letzten Sitzung vor der Sommerpause am 12. Juni 2008 soll der Ausschuss für Bauen und Verkehr des Landtags entscheiden.
 
Der Entwurf des ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplans und des Förderprogramms der Investitionsmaßnahmen des ÖPNV wurde unterteilt in Vorhaben, die mit den voraussichtlich zu Verfügung stehenden Haushaltsmitteln realisiert werden können ( Teil A) und den Vorhaben die in den Teil A nachrücken oder gegen solche ausgetauscht werden können, wenn sich die Realisierung von Vorhaben des Teils A verzögert, oder als nicht umsetzbar erweist.
 
Darüber hinaus wird beim Förderprogramm hinsichtlich der Kosten bei den Einzelmaßnahmen unterschieden in A) endgültig aufgenommen aufgrund eines erteilten Zuwendungsbescheides, einer vertraglichen Vereinbarung oder eines geprüften Förderantrages
 
C) bedingt aufgenommen bis zum eintritt der Voraussetzungen gemäß Kategorie A).
 
Darüber hinaus teilt das Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen mit, dass oberste Priorität solche Maßnahmen haben, bei denen eine Förderung nach dem Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSchwAG) grundsätzlich in Betracht kommt.
 
 
Im gemeinsamen Entwurf des ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplans und des Förderprogramms für Investitionsmaßnahmen des ÖPNV wird in Teil A des Entwurfs, also bei den Maßnahmen, die mit den voraussichtlich zur Verfügung stehenden Mittel realisiert werden können, auch der Ausbau des S-Bahnhofes Ratingen-Ost aufgeführt. Mangels Voraussetzung ist diese Maßnahme zwar nur bedingt in das Förderprogramm aufgenommen allerdings mit einer oberen Priorität durch eine Förderung nach dem Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSchAG) versehen.
 
Die CDU-Fraktion bittet um Auskunft darüber, wann mit Zuwendungsbescheiden vertraglichen Vereinbarungen bzw. einem geprüften Förderantrag gerechnet werden kann. Was hat die Verwaltung unternommen, um das Projekt Ost-Bahnhof schnellstmöglich realisieren zu können.