CDU Stadtverband Ratingen

Antrag: Erwerb der Grundstücke der Kath. und Ev. Kirchengemeinde in Homberg-Süd mit Konzeptentwicklung für die Einrichtung eines Bürgerhauses

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
 
bereits vor 3 Jahren hat die Kath. Kirchengemeinde aus finanzieller Not ihr Gemeindehaus in Homberg-Süd geschlossen. Die Ev. Kirche wird im kommenden Jahr aus denselben Gründen ihr Gemeindezentrum aufgeben. Beide Kirchen beabsichtigen ihre Grundstücke zu veräußern. Alle Angebote der Ev. Kirchengemeinde sollen ins Lutherhaus, nach Homberg-Nord, verlegt werden.
Aufgrund weiterer zu erwartender finanzieller Einschnitte bei den Kirchen, befürchtet die Homberger CDU, dass in absehbarer Zeit auch die Angebote bei der Jugend- und Seniorenarbeit gekürzt werden und weitere Begegnungsstätten verkauft werden. Homberg hätte dann keine Räumlichkeiten mehr für städtische Jugend- und Seniorenarbeit oder kleinere Feste.
Um hier Vorsorge zu betreiben, ist es wichtig, dass eine Begegnungsstätte in Homberg-Süd erhalten bleibt und zum Bürgerhaus wird.
Um dieses Bürgerhaus sinnvoll zu nutzen, beantragt die CDU - Fraktion den Mietvertrag mit der Ev. Kirchengemeinde bezüglich des Calvin-Hauses zu kündigen und die Bücherei in das Bürgerhaus nach Homberg-Süd zu verlegen. Auch alle anderen städtischen Aktivitäten im Calvin-Haus können ins Bürgerhaus verlagert werden. Weiterhin können die Ogata, die ÜMB, die Musikschule und die VHS die ansprechenden Räume dann dort nutzen. Der benachbarte städtische Kindergarten beklagt sich über den Engpass bei der Nutzung der Turnhalle der Christian-Morgenstern-Grundschule. Auch hier könnte Abhilfe geschaffen werden, indem für sportliche Zwecke der große Raum hergerichtet wird.
 
Die CDU-Fraktion beantragt daher den Erwerb beider o.g. Grundstücke zu einem durch einen unabhängigen Gutachter ermittelten Preis unter Berücksichtigung, dass die Grundstücke kostenlos für die Jugendarbeit von der damaligen städtischen Gemeinde zur Verfügung gestellt wurden. Weiterhin wird die Erstellung eines Nutzungskonzepts unter Einbeziehung beider Häuser beantragt.