Sehr geehrter Herr Birkenkamp,
die aktuelle Befassung des Bundesfassungsgerichtes bezüglich der Verwendung von Wahlcomputer hat in der CDU-Fraktion einige Fragen aufgeworfen, um deren Beantwortung wir Sie bitten möchten.
1. In welchem Umfang werden in Ratingen Wahlcomputer eingesetzt?
2. Sind in der Vergangenheit Fehler bei der elektronischen Auswertung der abgegebenen Wählerstimmen festgestellt worden?
3. Lässt sich zweifelsfrei feststellen, dass niemand unrechtmäßig Zugriff auf die Verarbeitungssoftware der Wahlcomputer genommen hat oder nehmen könnte?
4. Wenn sich das Bundesverfassungsgericht in einigen Monaten negativ zur Verwendung von Wahlcomputern aussprechen sollte, wäre dann gewährleistet, dass eine Stimmabgabe und Stimmauszählung in Ratingen auch flächendeckend auf der Grundlage eines herkömmlichen Stimmzettels durchgeführt werden kann?
Für die Beantwortung unserer Fragen möchten wir uns schon jetzt herzlich bedanken.