Klage der Stadt Ratingen gegen den Planfeststellungsbeschluss
Sehr geehrter Herr Birkenkamp,
ich nehme die Initiative von Dr. Wilhelm Droste, MdL, der den Oberbürgermeister der Stadt Düsseldorf zur Rücknahme der Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Bau des Lückenschlusses der A 44 zwischen Ratingen-Ost und Velbert gebeten hat, zum Anlass, auf die Klage der Stadt Ratingen in der selbiger Angelegenheit zurückzukommen.
Die Stadt Ratingen hat wie auch die Stadt Düsseldorf Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss erhoben und damit auf einen potentiellen Missstand hinsichtlich der Entwässerungsproblematik der A 44 und potentieller, damit in Verbindung stehender Hochwässer im Bereich des Angerbaches hingewiesen.
Zwischenzeitlich wurde durch die sehr konstruktive Zusammenarbeit des Landesbetriebes Straßen, insbesondere mit dem Bergisch Rheinischen Wasserverband (BRW), aber auch mit den beteiligten Städten, eine einvernehmliche Lösung zur Vermeidung dieser Gefahren gefunden.
Die technische Lösung sieht den Bau eines zusätzlichen Retentionsraumes im nordwestlichen Ohr der Autobahnkreuzes Ratingen-Ost zur Reduzierung der Einleitungsmengen vom Straßenwasser an der Einleitungsstelle Haaner Hofbach vor.
Mit dieser Maßnahme sind auch die Bedenken des BRW hinsichtlich der Entwässerungsproblematik gelöst. Auf der Grundlage dieser Lösung hat der Rat der Stadt Ratingen in seiner Sitzung am 20.Februar 2008 bekanntlich beschlossen, unter dem Vorbehalt der Rechtskraft dieser technischen Lösung die erhobene Klage zurückzuziehen.
Bis heute ist dieser Ratsbeschluss noch nicht umgesetzt. Mir ist bekannt, das Sie, Herr Bürgermeister, auch Bedenken hinsichtlich der anfallenden Kosten für die gefundene Entwässerungslösung haben. Sie befürchten offensichtlich, das der BRW und damit die Stadt Ratingen als Mitglied im BRW unmittelbar an den zusätzlichen Kosten beteiligt wird.
Die zwischen dem BRW und dem Landesbetrieb Straßenbau gefundene Lösung zur Entschärfung der Hochwassersituation ist nach meinen Recherchen verbunden mit dem Bau eines Erddammes statt einer bisher geplanten Brücke. Diese Umplanung wird wesentlich weniger Kosten verursachen als bisher veranschlagt. Dadurch entsteht nach Aussagen des Landesbetrieb Straßenbau, für diese Hochwasserschutzmaßnahme eine Kostenneutralität, die zu keiner zusätzlichen Belastung des BRW und seiner Mitglieder führen wird.
Der BRW wiederum hat sich verpflichtet, die Renaturierung des Haaner Hofbaches zu seinen Lasten vorzunehmen. Die Kosten hierfür trägt der BRW in Absprache mit dem Landesbetrieb Straßenbau. Herr Schumacher, Geschäftsführer des Bergisch Rheinischen Wasserverbandes teilte dem Unterzeichner anlässlich eines Telefonats am 4.11.08 mit, dass eine Protokollerklärung zwischen dem BRW und dem Landesbetrieb vorliege, mit der festgehalten wird, dass die Kosten für die Renaturierung des Haaner Hofbach vom BRW und die Kosten für das Regenrückhaltebecken und die damit verbundenen Malnahmen vom Landesbetrieb übernommen würden. Herr Schumacher ist sogar der Auffassung, das der Landesbetrieb in jedem Fall die Kosten zu tragen habe, da er als Mitglied des BRW durch die Maßnahme am Autobahnkreuz A44/A 3 Kosten verursachen würde, die als Sonderbeitrag vom Landesbetrieb erhoben werden können. In keinem Fall würden die übrigen Mitglieder des BRW mit an den Kosten beteiligt.
Der Änderungsbeschluss zum Planfeststellungsverfahren liegt zwischenzeitlich vor.
Er liegt noch bis zum 17.11.2008 aus. Vier Wochen nach Auslegung beginnt die Klagefrist.
Sehr geehrter Herr Birkenkamp, ich habe die Bitte an Sie zu prüfen, ob nach dem derzeitigen Sachstand nunmehr die Klage endgültig zurückgenommen werden kann. Es dürfte klar sein, dass auf die Stadt Ratingen keine weiteren Kosten durch die Entwässerungsproblematik zukommen.
Der für den nördlichen Kreis Mettmann so bedeutsame Lückenschluss steht nach jahrzehntelangen Planungen unmittelbar vor dem Abschluss. Ich weiß, dass auch Sie, insbesondere im Hinblick auf die Ortsdurchfahrt von Homberg, die unter ständig zunehmendem Verkehr leidet, ein Befürworter des Lückenschlusses zwischen Ratingen-Ost und Velbert sind. Im Interesse der Lebensqualität der Einwohner und unseres heimischen Wirtschaftsraumes muss nunmehr schnellstmöglich mit dem Bau begonnen werden. Im übrigen ist m.E. fest damit zu rechnen, das im Laufe des I. Quartals 2009 ein positiver Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vorliegen wird.