Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
wie der städtischen Pressemitteilung vom 17.11.2008 mit dem Titel
„Bürgerschaftliches Engagement: Ratingen als Leuchtturmprojekt ausgewählt"
zu entnehmen ist, gehört Ratingen zu den 30 ausgewählten Leuchtturmprojekten, die ab dem kommenden Jahr mit jährlich 50.000 Euro für die Dauer von drei Jahren gefördert werden.
Neben den im Pressebericht exemplarisch genannten Vereinen möchten wir hier auch um eine Einbeziehung und finanzielle Unterstützung der in Ratingen vertretenen 10 Siedlergemeinschaften bitten, welche sich im Kreisverband Ratingen unter dem Dach des „Verband Wohneigentum e. V., vormals Deutscher Siedlerbund e. V. organisiert haben.
Sollte eine Förderung innerhalb des Projektes nicht möglich sein, so beantragen wir eine
entsprechend angemessene finanzielle Unterstützung in den nächsten Haushalt einzubringen.
Begründung:
Zu den wichtigsten satzungsgemäßen Zielsetzungen von Siedlergemeinschaften gehören:
- Förderung der Mitglieder in ihrer mitverantwortlichen Tätigkeit im sozialen, gemeindlichen und kulturellen Bereich
- Förderung der Jugendpflege
- Die Organisation des sozialen Gemeinschaftslebens
- Die organisierte gemeinschaftliche Altenhilfe und Krankenbetreuung
- Die Organisation von Nachbarschaftshilfe und Unterstützung hilfsbedürftiger Nachbarn im Haus und Garten
- Organisation und Durchführung von generationsübergreifenden Veranstaltungen und gemeinsamen Aktivitäten
Weithin gelten die Siedlergemeinschaften als frühe Form sozialer Wohnprojekte die durch ehrenamtlich geleistete gegenseitige Hilfe das soziale Miteinander pflegen und fördern.
Bisher wurden die Siedlergemeinschaften nicht in die öffentliche Förderung einbezogen. Wir sind der Meinung, dass die ehrenamtliche Tätigkeit der Mitglieder in insgesamt 10 Gemeinschaften mit mehr als 500 Mitgliedern innerhalb der Stadtgrenzen Ratingens eine wichtige positive Auswirkung auf das soziale Miteinander unserer Bürger hat. Dieses Engagement ist nach unserer Einschätzung förderungswürdig, zumal es auch der Integration von sog. Randgruppen dienlich ist.
Wir halten einen Förderbetrag von 600 € pro SG und Jahr für angemessen und bitten Sie gleichzeitig um eine kostenfreie oder kostengünstige Nutzung von Städtischen Einrichtungen,
wie die Seniorentreffs, die für Treffen zur Gemeinschaftspflege notwendig geworden sind.
Die bisher genutzten kirchlichen Räume sind in immer mehr Stadtteilen entfallen.
Wir freuen uns sehr auf einen zustimmenden Bescheid.