CDU Stadtverband Ratingen

Offene Darstellung von Subventionen/Zuschüssen im Haushalt

Sehr geehrter Herr Birkenkamp.
 
Am 26.05.2009 stellte Erhard Schneider im Rat folgende Anfrage: „Wer ist für die Entsorgung der Müllmassen nach einer Trödelveranstaltung in der Innenstadt zuständig?"
Auf diese Anfrage erhielt Herr Schneider folgende Antwort: „Bei allen Veranstaltungen in der Innen-stadt (Trödelmärkte, Automeile etc.) erhält der Veranstalter durch das Ordnungsamt die Auflage, zu-rückbleibenden Müll zu sammeln und zum Abtransport durch den Baubetriebshof bereit zu stellen. Die Entsorgung wird auf Kosten der Stadt vorgenommen; die Gebührenbedarfsberechnungen werden hiervon nicht berührt. Bei übrigen Veranstaltungen außerhalb der Innenstadt ist der Veranstalter selbst für diese Abfallentsorgung zuständig."
Anlass für diese Anfrage war der Trödelmarkt in der Innenstadt, bei dem regelmäßig mehrere Kubik-meter zurückgebliebener Müll durch die Stadt entsorgt werden müssen.
Die Antwort erscheint uns nicht ausreichend. Bei weiteren Recherchen zeigte sich folgende Gesamt-situation:
1. Der Veranstalter (ein privater Verein) erhält die Sondernutzungsgenehmigung vom Ord-nungsamt und bezahlt dafür 500,00 €. Bei weiteren Veranstaltungen erhält der Veranstalter auf diesen Betrag noch Rabatt (ca. 25%).
2. Bei der Trödelveranstaltung nimmt der Veranstalter je Meter Stand von den Teilnehmern 6,00 € bei Amateuren und 12,00 € bei denen die professionell trödeln. Dieses erbringt dem Veran-stalter bei dieser Veranstaltung alleine Einnahmen von weit mehr als 10.000,00 €
3. Da dem Veranstalter das alleinige Recht zugesprochen wird, auf den Straßen Waren feilzu-bieten, erlöschen für diesen Tag auch die Außenschankgenehmigungen der ansässigen Gaststätten und Cafés. Wenn diese doch außerhalb der Geschäftsräume ihre Waren anbie-ten wollen, müssen sie ebenfalls an den Veranstalter dafür bezahlen.
4. Der anfallende Müll wird dann auf Kosten der Stadt, also des Ratinger Bürgers, entsorgt.
 
Nach den Grundsätzen der Haushaltsführung sind Zuschüsse offen auszuweisen.
Für die Müllentsorgung ist dieser Grundsatz u. E. in diesem Fall nicht eingehalten. Überdies ist es fragwürdig, ob diese Subventionierung vor dem geschilderten wirtschaftlichen Hintergrund vertretbar ist. Üblicherweise werden in Ratingen Vereinen nur dann Zuschüsse gewährt, wenn der Verein offen legt, dass die Kalkulation einer vom Rat gewünschten Veranstaltung eine Unterdeckung ausweist. Diese Veranstaltung weist jedoch offenbar eine erhebliche Überdeckung aus, so dass der Eindruck einer Begünstigung entsteht.
Wir bitten Sie, Herr Bürgermeister, diesen Sachverhalt aufzuklären.