Maßnahmen gegen Dauerparker im öffentlichen Raum
Antrag für den BezA 2, BezA 3 und StaMA
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die Vertreter/innen der CDU Ortsverbände Ratingen-West und Tiefenbroich werden jetzt zu Beginn der Ferienzeit immer wieder auf Dauerparker im öffentlichen Raum angesprochen. Die Dauerparker schränken den Parkraum für die Anwohner signifikant ein, der in der Regel sowieso schon im öffentlichen Raum knapp bemessen ist.
Da § 12 StVO keine generellen Vorschriften für die zeitliche Begrenzung der Parkdauer für Pkw´s vorsieht, ist das Dauerparken im Wohngebiet oder an öffentlichen Straßen grundsätzlich zulässig, solange nicht anderweitig ein Parkverbot besteht oder eine Parkraumbewirtschaftung erfolgt.
Vor diesem Hintergrund stellen wir den Antrag: