CDU Stadtverband Ratingen

Ergänzung/Abänderung der Vorlage 13/2022

Dringlichkeitsantrag für die Ratssitzung am 27. September 2022 - Gemeinsamer Antrag von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bürger-Union, SPD und FDP

Sehr geehrter Herr Pesch,

die Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bürger-Union, SPD und FDP stellen in Ergänzung / Abänderung zum Ratsbeschluss vom 21.06 folgenden geänderten Beschlussvorschlag:

  1. Der Rat der Stadt Ratingen beschließt, vorbehaltlich der landesrechtlichen Förderung, zunächst befristet für die Dauer eines Zeitraums von 2 Jahren (beginnend mit der Einstellung einer/eines Mitarbeitenden), eine Stelle mit einem Stellenwert EG 13 als Diplom-Psychologe/in mit einem Umfang von 0,5 VZÄ für den Aufgabenbereich „Spezialisierte Beratungs-, Interventions- und Präventionsstelle zu sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche“ im Amt für Kinder, Jugend und Familie einzurichten.

    Der Eigenanteil der Personalkosten von 20%, derzeit 7.936 Euro pro Jahr sowie einer Sachkostenpauschale i.H.v. 4.850 € (Eigenanteil insgesamt: 12.790 €), wird von der Stadt Ratingen übernommen. Geplant ist zunächst eine Erprobungsphase für den Zeitraum von insgesamt 24 Monaten ab Einstellung einer/eines Mitarbeitenden. 

     
  2. Der Rat der Stadt Ratingen wird gebeten, der außerplanmäßigen Mittelbereitstellung von insgesamt 44.540 € für den Zeitraum in den Jahren 2022/2023 und 2024, vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates zum Haushaltsplan 2024, zuzustimmen. Die Deckung erfolgt aus anteiliger Landesförderung bzw. des Eigenanteils aus der Ausgleichsrücklage und den liquiden Mitteln.


Begründung:

Um zu verhindern, dass die vom Rat in der Ratssitzung am 21.06.2022 beschlossene Stelle mit dem Stellenwert  EG 13 als Diplom-Psychologe/in mit einem Umfang von 0,5 VZÄ für den Aufgabenbereich „Spezialisierte Beratungs-, Interventions- und Präventionsstelle zu sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche“ im Amt für Kinder, Jugend und Familie lediglich für 2 Jahre ab dem Datum des Ratsbeschlusses befristet wird, was eine Neubesetzung erheblich erschweren würde und der Intention des Ratsbeschlusses auch inhaltlich nicht gerecht würde, soll der oben genannte modifizierte Beschluss gefasst werden. Dieser neue Beschluss trägt dafür Sorge, dass eine Stellenbefristung für volle 24 Monate ab Stellenbesetzung ermöglicht wird. Dieses notwendige Vorgehen war bereits in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 15.09.2022 zwischen den Mitgliedern des JHA und der Verwaltung erörtert und einvernehmlich zur Kenntnis genommen worden.

Die besondere Dringlichkeit ergibt sich aus dem Erfordernis, die oben genannte Stelle schnellstmöglich ausschreiben zu können.