Ergänzung unseres Antrages vom 30. August 2007
Änderung der Entwässerungsgebührensatzung - Abschaffung der Grundgebühr und des pauschalisierten Vorwegabzugs für die Stadt Ratingen
hier: Günstigerprüfung für das Jahr 2007
Sehr geehrter Herr Birkenkamp,
rechtzeitig zur Sitzungsreihe, beginnend mit dem Ausschuss für Stadtentwicklung und demographischen Wandel am 30. Oktober, hatte die CDU-Fraktion einen Reparatur-Antrag zur Änderung der Entwässerungssatzung eingereicht.
Ergänzend zu der vorgeschlagenen Beschlussfassung über die Abschaffung der Grundgebühr und die sachgerechte Verringerung des von den Ratinger Bürgern und Unternehmen zu tragenden Kostenanteils schlagen wir folgende Ergänzung vor:
Für das Jahr 2007 wird für die Ratinger Gebührenzahler eine Günstigerprüfung durchgeführt. Dabei wird unabhängig von einem Einspruch und der Bestandskraft des Bescheides durch die Verwaltung die für den Gebührenzahler günstigere Regelung für das Jahr 2007 angewendet (Satzung 2007 und neue Satzung 2008). Etwa zuviel gezahlte Gebühren werden erstattet oder für 2008 vorgetragen.
Begründung:
Trotz mehrfacher Beteuerung seitens des Rechtsdezernates ist die Ende 2006 verabschiedete Satzung an den von der CDU von Anfang an kritisierten Stellen rechtlich nicht haltbar.
Zwar wurden viele Einsprüche geltend gemacht. Trotzdem bleiben viele Bürger, die keinen Einspruch eingelegt haben, nun auf überhöhten Gebühren sitzen.
Wir halten es daher für angebracht, alle Gebührenzahler, unabhängig von den Regeln der Abgabenordnung, gleich zu stellen. Da inzwischen viele Abgabenbescheide rechtskräftig geworden sind, ist dies nur noch auf der Basis einer Günstigerprüfung möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Ewald Vielhaus
Vorsitzender
Erhard Schneider
Stellvertretender Vorsitzender
Gerold Fahr
Stellvertretender Vorsitzender