CDU Stadtverband Ratingen

Ausbau des S-Bahnhofes Ratingen-Ost. Antrag zur Ausschreibung eines Ideenwettbewerbs.

Ausbau des S-Bahnhofes Ratingen-Ost; ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplan und Förderprogramm für Investitionsmaßnahmen des ÖPNV im besonderen Landesinteresse;
Antrag zur Ausschreibung eines Ideenwettbewerbs; Ratsbeschluss vom 27.02.2007
Sehr geehrter Herr Birkenkamp,
 
in einer Sondersitzung am 07. Mai 2008 hat der Verkehrsausschuss des Regionalrates Vorschläge der Region zum ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplan und zum Förderprogramm für Investitionsmaßnahmen des ÖPNV im besonderen Landesinteresse beraten und beschlossen. Der Beschluss ist auch für den gesamten Regionalrat bindend.
 
Noch in der letzten Sitzung vor der Sommerpause am 12. Juni 2008 soll der Ausschuss für Bauen und Verkehr des Landtags entscheiden.
 
In einem gemeinsamen Entwurf des ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplans und des Förderprogramms für Investitionsmaßnahmen des ÖPNV wird im Teil A des Entwurfs, bei den Maßnahmen, die mit den voraussichtlich zur Verfügung stehenden Mittel realisiert werden können, auch der Ausbau des S-Bahnhofes Ratingen-Ost aufgeführt. Zwar liegt noch keine endgültige Finanzierungszusage vor, allerdings wurde die Baumaßnahme mit einer oberen Priorität für eine Förderung nach dem Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSchAG) versehen. Der Ausbau betrifft die Modernisierung und zeitgemäße Nutzung des S-Bahnbetriebs (Schienenverkehr/behindertengerechter Ausbau/ Kamerabetrieb/ Leittafeln/ usw.)
 
Bekanntlich steht parallel zu den Modernisierungsmaßnahmen der DB auch der Ausbau des Bahnhofgebäudes durch die Stadt Ratingen an.
 
Die CDU-Fraktion hat in den letzten Monaten verschiedene Bahnhöfe im Umkreis besichtigt. Wir konnten unterschiedliche Ideenumsetzungen sehen. Auch für das Gebäude unseres
S-Bahnhofes Ratingen-Ost ist eine Lösung zur zukünftigen Nutzung zu finden. Die CDU- Fraktion hatte hierzu in der Vergangenheit Ideen entwickelt und die eine oder andere Idee auch an die Verwaltung weitergeleitet.
 
Auf Antrag der CDU-Fraktion hatte der Rat der Stadt zuletzt am 27.02.2007 beschlossen, dass die Verwaltung beauftragt wird, in einer Vorlage darzustellen, inwieweit eine Nutzung des Gebäudes des S-Bahnhofes Ratingen-Ost alternativ auch als Jugendkulturzentrum machbar wäre.
Die Verwaltung wurde zudem beauftragt, in dieser Vorlage ein Betreiberkonzept dazustellen.
 
Da der Ost-Bahnhof eine Visitenkarte unserer Stadt darstellt, liegt uns die schnelle Entwicklung eines Nutzungskonzeptes sehr am Herzen. Zur Zeit präsentiert sich der Bahnhof in einem traurigen Zustand. Insbesondere grobe Verschmutzungen verunstalten den S-Bahnhof.
 
Die CDU Fraktion beantragt im Zusammenhang mit dem Ausbau des S-Bahnhofes Ratingen Ost durch die Deutsche Bundesbahn nunmehr auch die zügige Erstellung einer Beschlussvorlage, die Vorschläge zur Nutzung des Gebäudes enthält.
 
Wir bitten auch, die Ausschreibung eines Ideenwettbewerbs zu prüfen. Wir bitten hierzu renommierte und mit der Sanierung von Bahnhöfen erfahrene Architektenbüros anzuschreiben. Die Anforderungen an die Nutzung und Entwicklung des Gebäude sind mit den Ratsauschüssen und dem Rat abzustimmen.
 
Nachrichtlich sei noch erwähnt:
 
Der Entwurf des ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplans und des Förderprogramms der Investitionsmaßnahmen des ÖPNV wurde unterteilt in Vorhaben, die mit den voraussichtlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln realisiert werden können ( Teil A) und den Vorhaben, die in den Teil A nachrücken oder gegen solche ausgetauscht werden können, wenn sich die Realisierung von Vorhaben des Teils A verzögert, oder als nicht umsetzbar erweist (Teil B).
 
Darüber hinaus wird beim Förderprogramm hinsichtlich der Kosten bei den Einzelmaßnahmen unterschieden in
 
A) laufende Maßnahmen/ endgültig aufgenommen aufgrund eines erteilten Zuwendungsbescheides, einer vertraglichen Vereinbarung oder eines geprüften Förderantrages und in
 
C) bedingt aufgenommen bis zum Eintritt der Voraussetzungen gemäß Kategorie A/Finanzierungszusage).
 
Das Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit, dass oberste Priorität solche Maßnahmen haben, bei denen eine Förderung nach dem Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSchwAG) grundsätzlich in Betracht kommt. Hierzu gehört eben auch der Ratinger Ostbahnhof.