Rad- und Fußweg L156;
Strecke Ratingen/Homberg - Mettmann/Metzkausen;
Ratingen/Homberg - Hofermühle
Sehr geehrter Herr Birkenkamp,
der geplante Fuß- und Radweg entlang der Landstraße 156 für die Teilstücke Ratingen/Homberg - Mettmann/Metzkausen sowie Ratingen/Homberg und Hofermühle werden in absehbarer Zeit durch das Land NRW nicht zu realisieren sein. Die Teilstücke sind zurzeit auf Platz sieben bzw. zehn der entsprechenden Prioritätenliste zu finden. Das für den Regierungsbezirk Düsseldorf zur Verfügung stehende Gesamtkostenvolumen ist bei dieser Priorisierung nicht ausreichend.
Gerade viele Homberger Schüler, die nach Metzkausen ins Heinrich-Heine Gymnasium mit dem Fahrrad fahren, müssen eine zurzeit gefährliche Strecke fahren. Dies gilt auch für die Freizeitfahrer.
Das Verkehrsministerium stellt in diesem Jahr insgesamt 5,6 Millionen Euro für den Bau von „Bürgerradwegen" bereit. Mit diesem Geld sollen landesweit 78 neue Radwege mit einer Gesamtlänge von rund 110 Kilometern entstehen. Diese Radwege sollen nach den Vorstellungen des Verkehrsministeriums mit einem reduzierten aber dennoch akzeptablen Standard gebaut werden; sie entsprechen dem Stand der Technik und den aktuellen Sicherheitsanforderungen.
Das besondere ist: sie entstehen durch bürgerschaftliches Engagement vor Ort mit Beteiligung lokaler Bauunternehmen schnell, unbürokratisch und in Kooperation mit den beteiligten Kreisen, Kommunen sowie dem Landesbetrieb Straßen Nordrhein-Westfalen.
Die Bezuschussung der Maßnahme wird individuell zwischen allen Beteiligten ausgehandelt.
Das Teilstück zwischen Ratingen/Homberg und Mettmann/Metzkausen ist 4,2 Kilometern lang und hat z. Zt. einen Gesamtkostenrahmen von 1,78 Millionen Euro.
Das Teilstück zwischen Ratingen/Homberg und Hofermühle ist mit einer Gesamtlänge von 1,6 Kilometern zu berücksichtigen. Hier ist z.Zt. von einem unverminderten Kostenrahmen von 800 Tausend Euro auszugehen.
Die CDU-Fraktion beantragt, dass die Verwaltung in Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßen Nordrhein-Westfalen zunächst eine realistische Abschätzung der Maßnahme unter Berücksichtigung eines neuen Kostenrahmens vornimmt und einen Realisierungszeitraum im Rahmen der neuen Möglichkeiten darstellt. Dies muss rechtzeitig, also bis September 2009, geschehen, damit die Maßnahme in den Haushalt 2010 als einen ersten Schritt im Sinne einer fahrradfreundlichen Stadt aufgenommen werden kann.