Aufstellung eines Lärmaktionsplans für die Stadt Ratingen
Schreiben der IG-Waldgemeinde vom 3.6.2009
Schreiben des Bürgerverein Tiefenbroich vom 21.6.2009
Drucksache der Stadt Ratingen 407/2008
EG-Umgebungslärmrichtlinie
Sehr geehrter Herr Birkenkamp,
unter Bezug auf die o.a Schreiben und die Drucksache 407/2008 beantragt die CDU - Fraktion nunmehr die Aufstellung eines Lärmaktionsplans für die Stadt Ratingen.
Begründung:
Nach den Ausführungen in den o.a. Schreiben scheint der CDU-Fraktion die Aufstellung eines Lärmaktionsplans für die Stadt Ratingen geboten. Selbst wenn die Verwaltung mit ihren Ausführungen in der Drucksache 407/2008 Recht hätte, ist nach Auffassung der CDU-Fraktion die Notwendigkeit einer Lärmaktionsplanung aus einem anderen gewichtigen Grund erforderlich.
Die Lärmbelastungen und die damit verbundenen gesundheitlichen Schäden sind unbestritten. Bei in einem Gutachten festgestellten Grenzwertüberschreitungen könnte in einem Konzept für ein Vorgehen zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger festgelegt werden, wie langfristig eine Überschreitung der Grenzwerte verhindert werden kann. Darüber hinaus wäre die Stadt Ratingen auch bei zukünftigen Verfahren mit entsprechenden gutachterlichen Aussagen gewappnet und müsste nicht erst dann reagieren. Der Vorteil eines Lärmaktionesplan wäre also: Agieren statt immer nur zu reagieren.
Im Übrigen bitten wir die Verwaltung um die Darstellung der einschlägigen Rechtsvorschriften und Rechtsgrundlagen, die für die Erstellung eines Lärmaktionsplans zum Fluglärm erforderlich sind.