Stadtrat: Keine systematisch höhere Grundsteuer-Einnahmen aus Wohnimmobilien durch Bundesmodell in Ratingen
Ratingen wird gesetzlich vom Land NRW geschaffene Möglichkeit nutzen, den kommunalen Steuerhebesatz für die Grundsteuer von Wohn- und Nichtwohngebäuden zu differenzieren. Die NRW-Landesregierung hatte am 20. Juni entsprechende aufkommensneutrale Hebesätze veröffentlicht und Donnerstag hat der NRW-Landtag das Gesetz für einen zweigeteilten Hebesatz verabschiedet. Durch die inzwischen nach dem Bundesmodell durchgeführte Neubewertung aller Grundstücke würden bei einem wie bisher einheitlichen Hebesteuersatz Wohngrundstücke deutlich stärker belastet und für Nichtwohngrundstücke würden weniger Grundsteuern anfallen.
Diese Umverteilungswirkung will der Stadtrat in Ratingen nicht eintreten lassen und beauftragte die Verwaltung mit überwältigender Mehrheit, in Richtung gesplitteter Hebesätze zu arbeiten.
Kämmerer Martin Gentzsch brauchte eine solche Richtungsentscheidung durch den Stadtrat, weil die Berechnungen aufwändig seien und zudem für die bürgerfreundliche Variante auch eine Softwareanpassung rechtzeitig vorgenommen werden müsse. Die Berechnungen für den Einheits-Hebesatz habe man bereits fertig, sagte er.
Die Sache eilt also, denn wenn eine neue Hebesatz-Satzung nicht vor dem Jahresende vom Rat verabschiedet wird, gilt die alte mit dem bürgerunfreundlichen Einheitssatz weiter.
Der finanzpolitische Sprecher der CDU, Gerold Fahr, führte in der Sitzung aus, dass der Rat zwar in der letzten Haushaltssatzung bereits seinen Willen zur Aufkommensneutralität beim Systemwechsel protokolliert habe. „Die systematisch erhöhte Belastungsanteil auf Wohngrundstücke einerseits und Entlastung von Nichtwohngrundstücken andererseits war letztes Jahr aber noch nicht rechenbar. Die Aufkommensneutralität, also die gleiche Einnahmesumme in der Stadtkasse wie 2024, soll aber auch jeweils für die beiden Teilbereiche Wohnen/Nichtwohnen gelten. Und das ist eine politische Entscheidung, die nicht die Verwaltung, sondern der Rat trifft“.
Angesichts der etwas komplexen Angelegenheit sollen Vergleichsberechnungen für unterschiedliche Gebäudetypen mit und ohne zweigeteilten Hebesatz dargestellt werden, um auch Transparenz für die Bürger zu erreichen, so die CDU.
Nach einer Sitzungsunterbrechung der Ratssitzung, die der vertiefenden fraktionsinternen Abstimmung diente, übernahmen letztlich sechs Fraktionen den vorliegenden Beschlussvorschlag des Dringlichkeitsantrages der CDU-Fraktion vollumfänglich. Lediglich die AfD-Fraktion lehnte ab und hat damit indirekt für eine höhere Grundsteuerbelastung für Wohngebäude gestimmt.
Somit gilt es als ziemlich sicher, dass Ratingen die umstrittene Grundsteuerreform ab 2026 so justieren kann, dass in der Gesamtbetrachtung die Stadt keine Mehreinnahmen erzielt und der Steueranteil für Wohngrundstücke nicht steigt.
Unabhängig davon wird allerdings jeder Einzelne aufgrund der neuen Einheitswerte entweder mehr oder weniger Grundsteuer bezahlen, wie zuvor.