CDU Stadtverband Ratingen

Abmilderung des Endes der Corona-Unterstützung für Gastronomie und Einzelhandel - Sondernutzungsgebühren für ein Jahr nur hälftig berechnen

Antrag für HAFA und RAT

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Corona-Pandemie hat den Einzelhändlerinnen- und Händlern sowie der Gastronomie in den vergangenen drei Jahren schwer zugesetzt – auch heute ist bei vielen dieser Betriebsstätten noch nicht das vorpandemische Niveau bei Umsatz und Frequenz erreicht.

Als Reaktion auf die heraufordernde Zeit der Pandemie und als Angebot und Zeichen der Unterstützung hatte der Rat der Stadt im April 2022 unter anderem einstimmig beschlossen, die Sondernutzungsgebühren für beispielsweise das Aufstellen von Tischen, Stühlen, sowie Waren- und Werbeaufstellern auf öffentlicher Fläche für den Zeitraum von Mai 2022 bis April 2023 auszusetzen, um Gastronomie und Handel zu entlasten. Für die Stadt bedeutete dies Mindereinnahmen von rund 35.000 €.

Auch wenn viele Maßnahmen der Pandemiebekämfpung inzwischen durch den Gesetzgeber und die Stadt auslaufen und sich die Städte und Geschäfte langsam wieder füllen, herrscht noch keine wirtschaftliche Normalität und Kunden und Gäste kehren teils nur langsam zurück. Die CDU-Fraktion möchte das Auslaufen der Aussetzung von Sondernutzungsgebühren daher letztmalig für dieses Jahr abmildern.

Beschlussvorschlag:

  • Die Sondernutzungsgebühren ab Mai 2023 werden für ein Jahr um 50% im Vergleich zum regulären Gebührensatz reduziert. Ab April 2024 gelten wieder die durch den Stadtrat beschlossenen Gebühren.