Jetzt handeln, um systematische Erhöhung des Grundsteueraufkommens bei Wohngrundstücken in Ratingen zu verhindern
Mit einem Eilantrag der CDU-Fraktion soll noch in der Hauptausschuss-Sitzung am Dienstag der Grundstein für eine Entscheidung zu einem differenzierten Grundsteuerhebesatz ab 1.1.2025 in Ratingen gelegt werden.
Die Satzung müsse noch dieses Jahr für eine rechtzeitige Wirkung ab 1.1. 2025 beschlossen werden, so die CDU. Dafür bedürfe es Softwareanpassungen, Berechnungsgrundlagen und Beispielrechnungen. Für die notwendige Entscheidungsvorlage für die Sitzung im September benötige die Verwaltung eine klaren Richtungsentscheidung des Stadtrates, so die CDU.
Hintergrund: das Land NRW hat am 20. Juni sogenannte „aufkommensneutrale Hebesätze“ für die Grundsteuer B für alle Städte veröffentlich. Dabei wird erstmals zwischen Wohn- und sonstigen Grundstücken unterschieden. Die Landesregierung schafft für deren Anwendungsoption gerade die rechtlichen Voraussetzungen (der Landtag beschließt förmlich am 3./4. Juli). Entscheiden über die Nutzung der Option muss der Stadtrat.
Die Landesberechnungen zeigen: durch Nichtstun würde es in Ratingen zu einer spürbaren Mehrbelastung aller Wohngrundstücke für Eigentümer und Mieter gleichermaßen kommen. Sonstige Grundstücke würden hingegen entlastet. „Eine solche Umverteilung war nicht Ziel des Gesetzgebers, sondern eine Aktualisierung der Grundstückswerte. Die CDU-Fraktion hat mit der Verabschiedung des Doppelaushaltes 2024 / 2025 klar gesagt: Die Grundsteuerreform des Bundes zum 1.1.2025 wollen wir nicht zu einer Erhöhung des Steueraufkommens nutzen. Dieses Versprechen wollen wir halten”, betont Gerold Fahr, finanzpolitischer Sprecher der CDU mit Nachdruck. Das bedeutet, dass die Grundsteuereinnahmen der Stadt Ratingen von 22,2 Mio. EUR pro Jahr unverändert bleiben sollen. Dies gilt aber auch für die Teilbereiche Wohngrundstücke und sonstige Grundstücke. “Der Anteil für die Wohngrundstücke würde aber eben deutlich höher, wenn wir den Hebesatz nicht für Wohn- und sonstige Grundstücke separat regeln. Unser Antrag macht für diese Reform den Aufschlag“, erklärt Fahr. Nur so könne man die Umverteilung aus der neuen Grundstücksbewertung für Ratingen neutralisieren.
Fraktionsvorsitzender Stefan Heins ergänzt: „Wir haben uns zu dem Eilantrag entschieden, damit die Verwaltung unmittelbar den Auftrag hat, Vorbereitungen für eine Entscheidung in der ersten Ratssitzung nach den Ferien zu treffen. Denn die Zeit drängt. Wir möchten auch konkrete Beispielrechnungen für verschiedene Konstellationen, die das Bundesmodell mit den separaten Hebesätzen vergleicht, damit jeder die Wirkung erkennen und nachvollziehen kann. Das Thema ist kompliziert und wir möchten die sogenannte „Aufkommensneutralität“ den Bürgern auch verständlich erklären können.“
Es sei zwar ärgerlich, dass nun die Städte die umstrittene und bereits durch Klagen angegriffene Grundsteuerreform zum Handeln gezwungen werden. „Aber wir übernehmen hier unsere Verantwortung, um vorbereitet zu sein und die Menschen bei Wohnnebenkosten nicht weiter zu belasten”, so Heins abschließend.