Die CDU-Fraktion begrüßt grundsätzlich die Erweiterung des Nahversorgungszentrums (NVZ) Ost mit der Umsiedlung und Erweiterung des EDEKA-Marktes. Insbesondere die Möglichkeit, durch den Flächentausch mit dem Getränkemarkt in das bisherige EDEKA-Domizil die Supermarkt-Verkaufsflächen zu begrenzen zu können, vereint ein verbessertes Angebot für die Bürger in Ratingen-Ost mit einer günstigen städtebaulichen Konstellation zur Aufwertung des Geländes der ehemaligen Ratinger Maschinenfabrik.
Gleichwohl wurde das für das Nahversorgungszentrum Ratingen-Ost wichtige Projekt in der Sitzung des Bezirksausschusses Mitte in die kommende Sitzung - auch mit den Stimmen der CDU - vertagt. Ursächlich waren zum einen die erst drei Tage vor der Fraktionsberatung vorliegende, sehr komplexe Vorlage 281/2012, zum anderen aber auch einige Fragestellungen, die angesichts der Bedeutung des Projektes für die städtebauliche Entwicklung am NVZ Ost, den Verkehr und den Einzelhandel in der Ratinger Innenstadt einer sorgfältigen Beratung bedürfen.
Wegen des Vertagungsantrags der Grünen mit sofortigem Vollzug bestand nicht mehr die Möglichkeit, die wesentlichen Problemstellungen zu erörtern.
Damit es nicht zu unnötigen Verzögerungen im weiteren Verfahren kommt, nimmt die CDU-Fraktion auf diesem Wege Stellung. Verwaltung, Investor und Betreiber können somit die Zeit bis zur kommenden Beratung des Bezirksausschusses Mitte nutzen.
1. Der Rat hat am 20.12.2011 folgenden Beschluss gefasst:
„... 5. Die Verwaltung wird beauftragt, das Satzungsverfahren so vorzunehmen, dass eine beschleunigte Genehmigung des Verbrauchermarktes sichergestellt ist, z.B. auf der Grundlage des § 33 BauGB der sog. Planreife. Der Rat nimmt hiervon zustimmend Kenntnis.
Zwingende Voraussetzung für die Genehmigung ist der Abschluss entsprechender Vereinbarungen, die parallel zum Bebauungsplanverfahren ausgearbeitet werden. Ziel ist es, dass die verbindliche Planung über das gesamte Gelände zeitnah zum Abschluss kommt, die Umsetzung des übrigen Geländes aber über mehrere Jahre ggf. in Abschnitten erfolgen kann. ..."
Damit sollte ein B-Plan für das gesamte Gelände entstehen, wohl wissend, dass die sich die Realisierung über einen längeren Zeitraum erstrecken kann und die Umsetzung des EDEKA-Marktes präferiert - ausdrücklich sogar mit Planreife vor Satzungskraft - stattfinden soll.
Die jetzt vorgeschlagene Teilung des Plangebietes in zwei Teile stellt u.E. nicht sicher, dass die vom Rat ebenfalls beschlossenen Planziele für den übrigen Geländeteil („max. 3-geschossige Bebauung
mit entsprechender absoluter Höhenbeschränkung, teilweise Kleingewerbe von Büros, Kleingewerbe, ausreichend Stellplätze / Tiefgaragen, geringfügig Wohnen im Randbereich zur Oststraße bzw. zum Beerenkothen ...") verbindlich festgesetzt werden können.
Hierzu können und sollten rein bauplanungsrechtliche Festlegungen u.E. auch ohne detaillierte Bauplanung erfolgen. Im Übrigen geht das Verkehrsgutachten notwendigerweise von konkreten Nutzungen und Flächennutzungen aus.
2. Das Vorhaben wird aufgrund seiner Nähe zur Innenstadt von ca. 1 km Auswirkungen auf den Einzelhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln (NGG) haben. Der Gutachter Stadt und Handel selbst spricht von einem „bis dahin nicht vorhandenen Angebotsformat" für Ratingen. Immerhin vergrößert sich der Verbrauchermarkt von 1.200 auf 2.500 qm zzgl. weiterer 500 qm für zusätzliche Einzel¬handels¬flächen. Dies entspricht praktisch mehr als einer Verdoppelung des NVZ Ost.
Während die gesamte Innenstadt 5.600 qm NGG-Flächen bereit hält, wächst die NGG-Fläche im NVZ Ost auf 3.350qm. Dies entspricht mehr als der gesamten NGG-Fläche von Lintorf und West zusammen genommen.
Dennoch kommt die von EDEKA beauftragte Verträglichkeitsanalyse zum Ergebnis, dass der Umsatzausfall für die Innenstadt „nur" rd. 2 Mio.EUR bzw. 6 - 7% des NGG-Umsatzes ausmache.
Dabei bleibt die Wirkung der zusätzlichen Shops (2 x 100 qm) bei der Umsatzumverteilung in der Verträglichkeitsanalyse ausdrücklich unberücksichtigt.
Gleichzeitig wird aber konstatiert, dass die vorhandenen Lebensmittler in der Innenstadt „voraus-sichtlich überdurchschnittlich von den Umsatzumverteilungen betroffen" sein werden und dass bei kleinräumiger Betrachtungsweise „die Schwelle möglicher negativer städtebaulicher Auswirkungen je nach städtebaulicher Ausgangslage bereits bei deutlich weniger als 10%" liegen könne.
Da das Innenstadtzentrum unter Zugzwang hinsichtlich Modernisierung der Standortstrukturen und der Anpassung an Großformate gerate, wird empfohlen, den" planerischen Fokus auf die Begleitung von Betriebsvergrößerungen in der Innenstadt zu legen."
Dies erscheint uns aufgrund der bestehenden kleinräumigen Verhältnisse aber auf absehbare Zeit kaum realisierbar.
Der Gutachter schließt seine Betrachtung mit der Bemerkung, das Standortgleichgewicht sei aber „im Wesentlichen" nicht gefährdet.
Im Einzelhandelskonzept der Stadt wird die Ansiedlung eines weiteren Lebensmittelmarktes im NVZ Ost empfohlen, ohne dass hierdurch eine Schwächung des Innenstadtzentrums ausgelöst wird.
Die CDU-Fraktion möchte zur besseren Beurteilbarkeit der Aussagen eine ergänzende Stellungnahme der IHK, des Einzelhandelsverbandes und der Ratinger Einzelhändler zur Verträglichkeit vor dem Offenlagebeschluss heranziehen.
3. Eine Verträglichkeit ergibt bei dem jetzt geplanten großflächigen Einzelhandel ohnehin nur in der Variante, dass kein weiterer Lebensmittelsupermarkt im NVZ angesiedelt wird.
Dies ist glücklicherweise durch die Verbindung von Vorhabenträger, Betreiber und Eigentümern durch privatschriftliche Verträge auch so beabsichtigt: der auf dem Gelände der Maschinenfabrik derzeit angesiedelte Getränkemarkt der EDEKA-Gruppe soll in die bisherigen Räume des EDEKA-Marktes umgesiedelt werden.
Im Rahmen irreversibler planungsrechtlicher Entscheidungen muss aus Sicht der CDU-Fraktion auch dauerhaft die Ansiedlung eines weiteren Discounters ausgeschlossen sein, zumindest, solange eine Verträglichkeit mit einem etwaigen zukünftigen Einzelhandelskonzept der Stadt nicht gegeben ist. Die Verwaltung wird gebeten, hierzu eine rechtlich tragfähige Grundlage darzustellen.
4. Zur Abwägung der schwierigen Verkehrserschließung und -abwicklung würde die CDU-Fraktion die Teilnahme des Verkehrsgutachters an der Sitzung des Bezirksausschusses begrüßen.
Wir betonen nochmals, dass die CDU-Fraktion konstruktiv-kritisch an einer zeitnahen Umsetzung des Vorhabens interessiert ist. Wir sehen es aber im Interesse eines verantwortungsvollen Umgangs mit der städtischen Planungshoheit als notwendig an, die angesprochenen Punkte in dem dargelegten Sinne zu klären.