CDU Stadtverband Ratingen

Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen: Erleichterungen an Bürger weitergeben

Sehr geehrter Herr Birkenkamp,
 
zu unserem Bedauern hat der NRW-Landtag den SPD/Grüne-Gesetzentwurf verabschiedet, der für Gemeinden wie Ratingen, deren Siedlungsfläche überwiegend in niedrigstrangigen Wasserschutz­zonen liegt, kaum Erleichterungen bei der umstrittenen Dichtheitsprüfung für private Abwasser­leitungen mit sich bringt.
Die Landesregelung schreibt innerhalb der Wasserschutzzonen eine Prüfung von privaten Abwasser­kanälen mit Baujahren vor 1965 bis Ende 2015, für Baujahre ab 1965 bis Ende 2020 vor.
 
Wenigstens eröffnet die gesetzliche Neuregelungen den Gemeinden die Möglichkeit, bestehende Satzungen an die zeitlichen Vorgaben anzupassen. Außerhalb der Wasserschutzzonen besteht keine gesetzliche Prüfpflicht für private Abwasserkanäle mehr.
 
Grundsätzlich möchte die CDU-Fraktion die gesetzlich möglichen Erleichterungen an die Ratinger Bürger durch Anpassung der Ratinger Satzungen weitergeben. Dabei ist die besondere Problematik erheblicher Fremdwassereinträge ebenso zu berücksichtigen wie eine zeitliche Koordinierung der Überprüfung städtischer und privater Kanäle.
 
In der Hoffnung auf Erleichterungen haben viele Ratinger Bürger die Beschlussfassung des Landtags NRW abgewartet. Allerdings sollen nach den aktuell gültigen Ratinger „Fristensatzungen" Teile von Lintorf, Breitscheid und Tiefenbroich bereits Ende 2013 und Teile von Ratingen-Mitte und West bis Ende 2014 die Prüfung abgeschlossen haben. Dieser Zeitdruck kann nun abgemildert werden.

Beschlussvorschlag:

 

  1. Für folgende, in der Wasserschutzzone gelegenen Gebiete wird die Verwaltung gebeten, in einer Vorlage die Verlängerung der Fristen um ein Jahr vorzubereiten:
    1. Gebiet Lintorf (Nord), Breitscheid-West, Tiefenbroich - Frist alt: 31.12.2013 - Frist neu: 31.12.2014
    2. Gebiet Lintorf (Mitte/Süd) - Frist alt: 31.12.2014 - Frist neu 31.12.2015
    3. Gebiet Ratingen-Mitte (Zentrum und westlicher Bereich), sowie Ratingen-West (Gewerbe) - Frist alt: 31.12.2014 - Frist neu: 31.12.2015
    4. Ratingen-Mitte (nördlicher und südlicher Bereich), sowie Eggerscheidt - Frist alt: 15.12.2015 - Frist neu. 31.12.2016
    5. Ratingen-West (nördlicher Bereich), sowie Lintorf (südöstlicher Bereich) - Frist alt: 31.12.2016 - Frist neu: 31.12.2017
    6. Ratingen-West (südlicher Bereich), sowie Homberg-Nord - Frist alt: 31.12.2017 - Frist neu: 31.12.2018
  2. Für die übrigen, außerhalb der Wasserschutzzonen gelegenen, jedoch teilweise mit erheblichem Fremdwassereintrag belasteten Gebiete wird zur Erörterung und Entscheidungsvorbereitung die überfraktionelle Arbeitsgruppe „Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen" einberufen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ewald Vielhaus               Gerold Fahr                            Erhard Schneider

Vorsitzender                  Stellvertretender Vorsitzender            Mitglied AK Wasser