CDU Stadtverband Ratingen

Bebauungsplan SW 263 Felderhof / Zur Spiegelglasfabrik

In der Vorlage 357/2012 führt die Verwaltung in ihrer Stellungnahme zu Punkt 1.6 der Vorlage aus:
 
„Um die Wohngebiete auf der Ostseite der Bahn vor Schallreflexionen der geplanten Lärmschutzwand auf der Westseite zu schützen, ist in Verlängerung der bereits vorhandenen Lärmschutzwand, eine 1 m hohe, 160 m lange Lärmschutzwand geplant, deren Errichtung und Kosten der Vorhabenträger übernimmt.“
Wir begrüßen als CDU-Fraktion diese Maßnahme, die in unseren Anträgen aus Oktober 2007 und April 2008 ihren Ursprung fand.
 
Gleichwohl bleibt festzustellen, dass durch die geringe Höhe der Lärmschutzwand lediglich die Steigerung des Lärmpegels durch Reflexionen ausgeglichen wird. Eine Verbesserung der aktuell hohen Lärmbelastung ist nicht zu erwarten.
 
Die in der Vorlage ausgeführte Stellungnahme des Kreisgesundheitsamtes macht deutlich, dass die schalltechnischen Orientierungswerte für das Plangebiet massiv überschritten werden. Um gesunde Wohnverhältnisse sicherstellen zu können, fordert die Behörde aktiven und passiven Lärmschutz. Die Lärmschutzwand auf der Westseite der Bahn ist aus diesem Grunde mit einer Höhe von 6 Metern geplant.  
 
Da sich die Lärmsituation auf der Ostseite der Bahn vergleichbar darstellt, halten wir zum Schutze der dortigen Anwohner eine Erhöhung der geplanten Lärmschutzwand auf mindestens 3 Meter für zwingend erforderlich. Eine Lärmschutzwand mit geringerer Höhe bringt nach Aussage mehrerer Experten keine messbaren Vorteile für die Anlieger der östlichen Bahnseite.
 
Hier bietet sich eine einmalige Möglichkeit durch die Kombination von Mitteln des Vorhabenträgers mit einer Restfinanzierung durch die Stadt Ratingen den durch den Ausbau der Bahnstrecke erheblich gestiegenen Lärmbelastungen entgegen zu wirken. Wir erneuern mit diesem Antrag unsere Forderung aus der Antragstellung vom 28.11.2012. 
 
Beschlussvorschlag:
 
„Die vom Vorhabenträger geplante und finanzierte Lärmschutzwand auf der Ostseite der Bahnlinie wird bis auf ein Maß von mind. 3 Metern erhöht. Die hierdurch zusätzlich entstehenden Kosten werden aus öffentlichen Mitteln finanziert. Die Verwaltung wird beauftragt, zur zumindest teilweisen Refinanzierung (z. B. durch das Lärmschutzprogramm der DB) entsprechende Verhandlungen aufzunehmen. Ein entsprechender Haushaltsansatz für das Jahr 2015 ist durch die Verwaltung zu ermitteln und soll Rahmen der Haushaltsberatungen 2014 beschlossen werden.“