CDU Stadtverband Ratingen

Verkehrskonzept Ost - Planungskosten K10n

Antrag für den Bau- und Vergabeausschuss und Folgeausschüsse zur Etatberatung
Seit Jahren ist der Bau der K10n als Verbindungsstraße zwischen Neanderstraße und Mettmanner Straße (L239 mit Anschluss A 44) mit dem Ziel einer Anbindung des Ratinger Südens an den Bürostandort im Osten im Gespräch. Die besondere Notwendigkeit dieser Straße ergibt sich aus dem Umstand, dass die Industriestraße im jetzigen Zustand für die steigenden Anforderungen, insb. den Schwerlast- und Radverkehr, nur unzureichend bemessen ist, so dass regelmäßig Behinderungen und Gefährdungen auftreten. Eine Entlastung im Bereich der Industriestraße sowie des Marmorbruchs ist nur durch den Lückenschluss der K10n von der Neanderstraße zur Mettmanner Straße möglich. Einen entsprechenden einstimmigen Beschluss zu Planung und Finanzierung dieses Lückenschlusses fasste der Rat am 28.05.2019 zu Vorlage 50/2019. Die Planungskosten in Höhe von € 150.000 für das verbliebene Teilstück von ca. 350 Metern zwischen Kreisverkehr Voisweg/Formerstraße und Neanderstraße sind im vorliegenden Haushalt für das Jahr 2023 vorgesehen (Produktgruppe 12.10, Maßnahme 0620.785310 – Planungskosten Neanderstraße K10n). In der aktuellen Änderungsliste wird von der Verwaltung jedoch eine Verschiebung auf „künftige Jahre“ bzw. „ohne zeitliche Zuordnung“ vorgeschlagen. Andere Maßnahmen des Verkehrskonzeptes Ost sind hingegen im Haushaltsplan zeitlich zugeordnet, so bspw. die Planungskosten Mettmanner Straße/Am Brüll gem. Änderungsliste dem Haushaltsjahr 2023 mit VE 2022. Aufgrund der starken Abhängigkeiten hinsichtlich der Verkehrsströme je nach Umsetzungsvariante und insb. Variantenkombination der Kreuzungsbereiche Mettmanner Straße/Am Brüll/Balcke-Dürr-Allee und Neanderstraße/Industriestraße/Formerstraße ist nach Auffassung der CDU-Fraktion ein integrierter Planungsprozess erforderlich. Dazu gehören umfangreiche Verkehrsuntersuchungen und -Prognosegutachten sowie eine Prüfung von Trassenalternativen, die zeitnah zum förmlichen Planungs- und Bebauungsplanverfahren erstellt werden müssen. Für die aufgrund der erwarteten Planungskosten für das Gesamtpaket durchzuführende EU-weite Ausschreibung bietet es sich an, diese mit einem gesamtheitlichen Rahmenvertrag für die Planung des K10n-Teilstücks zu verknüpfen. Durch die gesamtheitliche Ausschreibung und Vergabe an ein Planungsbüro kann sich durch die „Planung aus einem Guss“ zudem eine erhebliche Prozessbeschleunigung und -verbesserung ergeben und Grundlage für einen im vorgegebenen Zeitrahmen umsetzbaren Projektplan bieten. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, die anstehenden Planungsstufen für das Verkehrskonzept Ost in einen integrierten Planungsprozess zu überführen. Infolgedessen sind die „Planungskosten Neanderstraße K10n“ in einen zeitlichen Gleichtakt mit den übrigen Planungskosten des Vorhabens zu bringen, so dass eine gesamtheitliche Ausschreibung erfolgen kann. Entsprechend sind die im Haushaltsplan vorgesehenen Planungskosten der Maßnahme 0620.785310 hierzu vorzuziehen und für das Haushaltsjahr 2022 auszuweisen.