Sehr geehrter Herr Birkenkamp,
die Verlegung der K 10 ist nun in greifbarer Nähe. Seit Jahrzehnten warten die Bewohner der Industriestraße und des Ratinger Südens auf eine Beruhigung der überlasteten und für Schwerverkehr schlecht geeigneten Industriestraße. Politik und Verwaltung haben den Bürgern gegenüber seit vielen Jahren argumentiert, dass die Umgehungsstraße K 10n bei einer Bebauung des ehemaligen „Phönix - Geländes" verwirklicht wird. Dies ist mit der Umsetzung des B-Planes Ost 367 in Kürze der Fall.
Mit dem Neubau der Umgehungsstraße K 10n wird über den Ratinger Süden hinaus der innerstädtische Verkehrsring entlastet, weil eine Umfahrung der Innenstadt zwischen K 10 (Neanderstraße), L 239 (Mettmanner Straße) und L 233 (Homberger Straße) erstmals möglich wird.
Zur Sicherung der vollständigen Umsetzung der Entlastungsfunktion über die reine Erschließungsfunktion hinaus beantragt die CDU-Fraktion:
1. Die Stadt Ratingen ist bereit, die Vorfinanzierung für den nicht der Erschließung dienenden Teil der Umgehungsstraße K 10n sicherzustellen. Damit ist sichergestellt, dass es nicht aus bürokratischen Gründen zu einer Lücke zwischen Neanderstraße und Formerstraße kommt.
2. Der Bürgermeister nimmt Verhandlungen mit dem Landrat auf wegen der Aufnahme in den künftigen Investitionshaushalt des Kreises
3. Die Baukosten werden im Investitionsplan 2011 mit Verpflichtungsermächtigung für 2010 veranschlag; die Erstattung durch den Kreis als Einnahmeposition für 2012.
4. Sollte aus verkehrstechnischen Gründen eine Kapazitätserweiterung am Knoten Mettmanner Straße / Formerstraße / Balcke-Dürr-Allee erforderlich werden, ist vorrangig eine Lösung mit Ausbau des vorhandenen Kreisverkehres (Bypass o.ä.) anzustreben. Eine - wie im B-Plan erwähnte - Voll-Signalisierung durch „Ampel" ist nur als letzte Möglichkeit zu realisieren, wenn ein Ausbau als Kreisverkehr tatsächlich unmöglich ist.
Der jetzige Zeitpunkt hat für den Kreis Mettmann als Baulastträger den Vorteil, dass sowohl die Balcke-Dürr-Allee als auch der der Erschließung des ehemaligen „Phoenix-Geländes" dienende Teil der Umgehung nicht durch den Kreis finanziert werden braucht. Hier hat die Stadt Ratingen durch ihre Vorgehensweise zu einer wesentlichen Kostenentlastung für den Kreis beigetragen, so dass dieser nur noch einen geringen Teil zur Co-Finanzierung beitragen muss.