CDU Stadtverband Ratingen

Gestaltung Markt

Sehr geehrter Herr Schneider,
 
die ausstehende Entscheidung zur Bebauung am Marktplatz ist die städtebaulich prägendste Entscheidung für den historische Marktplatz in mittelbarer Nachbarschaft zu den Denkmälern Pfarrkirche St. Peter und Paul und dem Bürgerhaus Markt 1.
Die zukünftige bauliche Fassung des Marktplatzes genießt auch einen hohen Interessengrad bei den Ratinger Bürgern. Somit ist das Vorhaben von der gestalterischen Seite wie alle Vorhaben von Bedeutung dem Bezirksausschuss Ratingen-Mitte vorzustellen.
 
Antrag:
Die Gestaltung und Nutzung der Gebäude Marktplatz 17 - 20 ist - anonymisiert und unabhängig von dem nicht-öffentlichen Grundstücksgeschäft - im Bezirksausschuss Ratingen-Mitte öffentlich im Rahmen eines ordentlichen Tagesordnungspunktes zu behandeln.
 
Begründung:
Das derzeitige Verfahren sieht eine ausschließliche Behandlung als nicht-öffentliches Grundstücksgeschäft im Haupt- und Finanzausschuss und im Rat vor.
Damit würde die Chance verpasst, die Ratinger Bürger vor Beschlussfassung des Rates in einem transparenten Verfahren über die Gestaltungsabsicht zu informieren und zu überzeugen. Die Ratinger Heimatvereine würden ebenfalls von der Befassung ausgeschlossen, obwohl gerade ihre Expertise an dieser herausragender Stelle gefragt ist.
Das Ensemble Markt 19 - 20 liegt im Bereich der ErhSRInn (ORS 622-01) und wird in der GestSRInn (ORS 622-00) explizit aufgeführt. Die Akteneinsicht der CDU hat bestätigt, dass die Fassaden nach Auffassung der Unteren Denkmalbehörde erhaltenswert sind. Im Zusammenhang mit der Satzung liegt eine gebundene Entscheidung vor. Daher sind Abrissbegehren früherer Eigentümer auch nicht positiv beschieden worden.