CDU Stadtverband Ratingen

Berechnung der Elternbeiträge für noch unterdreijährige Kinder im Ü3-Bereich

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
 
wir haben erfahren, dass offenbar seit diesem Kindergartenjahr für Kinder, die einen Ü3-Platz einnehmen, aber noch nicht drei Jahre alt sind, der erhöhte U3-Elternbeitrag berechnet wird. Jedenfalls Eltern, deren Kinder die Einrichtung einer Elterninitiative besuchen, wurden über dieses geänderte Verfahren im Voraus nicht informiert. Trotz des zu zahlenden U3-Beitrages gibt es in diesen Fällen aber faktisch keine Betreuung nach dem U3-Betreuungsschlüssel. Außerdem erhält die jeweilige Einrichtung offenbar ebenfalls keinen höheren Zuschuss. Beim Landesjugendamt sind diese Plätze nach unseren Informationen auch nicht als U3-Plätze angemeldet.
Die Fraktion der CDU im Rat der Stadt Ratingen beantragt daher, dieses Thema auf die Tagesordnung des nächsten Jugendhilfeausschusses zu setzen. Die Verwaltung soll im Rahmen dieser Sitzung hierzu Auskunft geben.
 
Uns interessiert dabei auch, warum die erhöhten Beiträge in vergleichbaren Fällen bislang nicht berechnet wurden sowie wo die höheren Beiträge verbleiben.
 
Wir sprechen uns dafür aus, die Eltern in diesen Grenzfällen nicht höher zu belasten - zumal ihre Kinder lediglich im Rahmen der Ü3-Betreuung den Kindergarten besuchen und der jeweilige Kindergarten von den höheren Beiträgen ebenfalls nicht profitiert. Daher sollte zu dem bisherigen Verfahren zurückgekehrt werden.