Sehr geehrter Herr Birkenkamp,
die öffentliche Berichterstattung in der Rheinischen Post und Westdeutschen Zeitung vom 25.11.2010 zum Thema Akteneinsicht von Verfahrensbeteiligten hat die CDU-Fraktion mit großer Sorge um ein ordnungsgemäßes Verfahren zur Kenntnis genommen.
Wir bitten daher aus gegebenem Anlass um Beantwortung der folgenden Fragen in der nächsten öffentlichen Sitzung des Rates:
1. Trifft es zu, dass Sie dem Anwalt des Verfahrensbeteiligten Dr. Netzel bisher die beantragte Akteneinsicht zu dem Sonderband, der aus der Akteneinsicht des von Ihnen beauftragten Ermittlungsführers resultiert, verweigert haben? Wenn ja, mit welcher Begründung.
2. Trifft es zu, dass die Stadt Ratingen ebenfalls ihre Zustimmung zur direkten Akteneinsicht des Anwaltes von Dr. Netzel bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf verweigert hat? Wenn ja, mit welcher Begründung.
3. In der letzten Sitzung des Rates haben Sie sinngemäß gesagt, Sie bedauerten das gesamte Verfahren und seien der Letzte, der Herrn Dr. Netzel schaden wollten. Wie ist dann erklärbar, dass Sie ihm wesentliche Informationen durch Verweigerung der Akteneinsicht vorenthalten?
4. Bereits in der Sitzung vom 16.11.2010 hatte Ihnen die CDU-Fraktion mitgeteilt, dass rechtlich gesehen der Ermittlungsführer weisungsgebunden ist. Dies resultiert daraus, dass Sie als Bürgermeister unverändert Leiter des Disziplinarverfahrens sind. Sie haben dies verneint und dargestellt, dass der von Ihnen bestellte Ermittlungsführer sich dies nicht bieten lassen würde.
U.E. kommt es aber darauf rechtlich nicht an. Trifft es rechtlich zu, dass Sie Leiter des Disziplinarverfahrens sind und der eingesetzte Ermittlungsführer lediglich von Ihnen zur Erfüllung der Aufgabe eingesetzt wurde?
5. Wann wird das Ermittlungsverfahren abgeschlossen und der Rat über das Ergebnis unterrichtet?
Wir bitten um gleichzeitige schriftliche Überlassung Ihrer Antworten.