Die Pensionsverpflichtungen für die rd. 310 aktiven Beamtinnen und Beamten der Stadt Ratingen und ihre derzeitigen Versorgungsempfänger (derzeit ca. 110 Personen) werden künftig stark ansteigen. Dies hat sowohl Auswirkungen auf die Entwicklung der Pensionsrückstellungen als auch auf die tatsächlichen Versorgungsleistungen und Pensionszahlungen.
In Folge des demografischen Wandels werden nicht nur immer mehr Beamtinnen und Beamte in den Ruhestand eintreten, sondern dieser Personenkreis wird zudem immer älter. Steigende Pensionslasten können sich zu einer ernsthaften Bedrohung für die Handlungsfähigkeit unserer Stadt entwickeln. Es besteht akuter Handlungsbedarf, finanzielle Vorsorge für die Zukunft zu treffen.
Ohne ein aktives Handeln des Rates werden sich die Versorgungsauszahlungen innerhalb der kommenden 10 Jahre bereits von rd. 4 Mio. auf ca. 9 Mio. EUR verdoppeln und nach weiteren 10 Jahren bei ca. 13 Mio. EUR liegen.
Die Stadt Ratingen verfügt über keine nachhaltige Liquiditätsvorsorge für die Pensionsverpflichtungen für städtische Beamte. Zwar wird im Vorbericht zu den jeweiligen Haushalten jährlich auf die stark ansteigenden Zahlungsverpflichtungen für Versorgungsauszahlungen hingewiesen. Allerdings hat dies noch zu keiner nachhaltigen Liquiditätsvorsorge hierfür geführt.
2012 betragen die (nicht zahlungswirksamen, aber betriebswirtschaftlich periodengerecht nach NKF ermittelten) Pensions- und Versorgungsaufwendungen 7,7 Mio. EUR. Die (nicht ergebnisrelevanten) Versorgungsauszahlungen liegen jedoch „nur“ bei 4,0 Mio. EUR.
Mit anderen Worten: die Differenz zwischen dem ökonomischen Ressourcenverbrauch und den derzeitigen Auszahlungen liegt bei 3,8 Mio. EUR p.a.
Dieser „Überschuss“ wird aber derzeit nicht für die in der Pensionszeit fälligen Auszahlungen zurückgelegt, sondern im allgemeinen Haushalt ausgegeben. Dies widerspricht der intergenerativen Gerechtigkeit.
Die CDU hält es daher für unabdingbar, größenordnungsmäßig zumindest den derzeitigen Liquiditätsüberschuss ggü. dem Pensionsaufwand für die Pensionsauszahlungsverpflichtungen zurückzulegen. Dies geschieht – wie bei anderen Kommunen oder Unternehmen mit Pensionszusagen – durch eine (aktivierte) Rückdeckung der (passivierten) Pensionsverpflichtungen. Oder anders ausgedrückt: Das Geld wird nach den Vorgaben der GemHVO sicher und verzinslich angelegt.
Zudem ist auch die Stadt Ratingen gesetzlich verpflichtet, gem. § 89 GO NRW im Rahmen der sogenannten „Liquiditätsvorsorgepflicht“ die künftigen Versorgungsleistungen in die Liquiditätsplanung einzubeziehen.
Da mit dem Betrag gewiss nicht die bisher unterlassene Liquiditätsvorsorge mit einem Schlag erledigt werden kann und die Nachversicherung von kurz vor der Pensionierung stehenden Beamten nicht sinnvoll erscheint, schlagen wir folgende Vorgehensweise vor:
Ziel ist es, eine möglichst gleichmäßige Zahlungsbelastung (ggf. nur leicht ansteigend) in den nächsten 20 – 30 Jahren zu erhalten.
Auf der Basis einer Jahreseinzahlung von 3,5 – 4 Mio. EUR p.a. wird für eine zu definierende Kohorte (z.B. ab Geburtsjahr 1960) eine Rückdeckung vorgenommen.
Die CDU-Fraktion bevorzugt eine Rückdeckungsvariante mit größtmöglicher Sicherheit.
Eine Versicherungslösung bei einer der deutschen Versicherungsaufsicht unterliegenden Versicherungsgesellschaft ist zu bevorzugen, da
· die Rückzahlung des eingezahlten Kapitals auch über unabsehbare Zeiträume gesetzlich garantiert und zusätzlich durch die Sicherungseinrichtung „Protector“ abgesichert ist
· garantiert lebenslange Pensionszahlungen und Versorgungsleistungen abgesichert werden eine gesetzliche Mindestverzinsung garantiert ist (z.Z. 1,75% p.a.)
· eine gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung an rentablen Erträgen besteht (Überschussbeteiligung, Beteiligungen an Deckungsreserve, Schlussüberschüsse)
· die Wirtschaftlichkeit gem. § 75 Abs. I GO NRW durch tatsächliche Gesamtverzinsungen von derzeit zwischen 4% und 4,6 % p.a. gegeben ist (Kommunaldarlehen mit 10 Jahren Zinsbindung kosten aktuell zwischen 1,2 und 1,9% p.a.).
· Für jeden Mitarbeiter eine individuelle Berechnung erfolgt und die biometrischen Risiken von der Stadt Ratingen auf die Versicherungsgesellschaft übergehen
· Vermittlungsprovisionen bei Kommunen nicht anfallen (EU-Ausschreibung mit Vorgabe courtagefreie Verträge).
Alle anderen Lösungen (Versorgungskassen, Fondslösungen) beinhalten deutlich höhere Kapitalerhalt- oder Verzinsungsrisiken und sollten nach Auffassung der CDU-Fraktion nicht verfolgt werden.
Zur Ermittlung einer optimalen Ausfinanzierungs- und Ausschreibungsstrategie ist u.E. eine externe Unterstützung durch einen anbieter- und produktneutralen Berater mit nachweislichen Erfahrungen im kommunalen Bereich erforderlich.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird gebeten, in einer Vorlage Notwendigkeit und Wege einer Rückdeckung von Pensionsrückstellungen darzustellen.
Mit einem produkt- und anbieterneutralen Berater mit ausgewiesenen Erfahrungen im kommunalen Bereich soll eine Rückdeckungsstrategie für die Stadt Ratingen unter Berücksichtigung einer höchstmöglichen Anlagesicherheit und einer Einzahlung in Höhe der Differenz von Aufwand und Auszahlung (3,5 – 4,0 Mio. EUR p.a.) zumindest für einen Teil der aktiven Beamten und Beamtinnen erarbeitet und den Ratsgremien unmittelbar nach der Sommerpause vorgelegt werden.
Die weitere Beschlussfassung über die Einführung und das vergaberechtliche Ausschreibungsverfahren erfolgt durch HAFA und Rat vor Einbringung des Haushaltsplanes 2013, damit die Rückdeckung 2013 konkret starten kann