Antrag zum Bezirksausschuss Ratingen-Mitte 28.08.2012
TOP 13 Beschlussvorschlag Bezirkausschuss Ratingen-Mitte für den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt:
Die Regelung über die Breite der Warenauslagen in § 11 GWS-GSR-Inn ist wie folgt anzupassen:
Einheitlich für historischen und zu gestaltenden Bereich: je angefangene 3,50 m Fassadenfront je Geschäft nur eine Warenauslage in der Größe von maximal 100 cm Breite …
Die Verwaltung wird gebeten, bis zum StUmA eine beschlussreife Satzungsanpassung vorzulegen.
Die Verwaltung wird gebeten, in dem Erfahrungsbericht[1] auch darzustellen,
- ob eine Differenzierung der Satzungsregeln nach Straßenzügen darstellbar und sinnvoll ist und
- inwieweit mit einer Öffnungsklausel für Abweichungen im Einzelfall mehr Flexibilität in die Satzung gebracht werden kann, ohne die Umsetzbarkeit und Rechtssicherheit zu beeinträchtigen (Analog zu § 2 der Satzung).