CDU Stadtverband Ratingen

Geplante Abschaffung des „Schienenbonus“ der Bahn soll heute schon bei Lärmgutachten berücksichtigt werden

Der sogenannte „Schienenbonus" führt dazu, dass Lärmschutzmaßnahmen an Schienenwegen erst dann gesetzlich erforderlich sind, wenn der Beurteilungspegel für Straßenverkehrslärm um 5 dB(A) überschritten wird. Dem Schienenlärm wird auf diese Art seit den 80er Jahren ein Bonus in Bezug auf zulässigen Lärm eingeräumt.
Eine Entscheidung des Bundestages, diesen Bonus ab 2016 zu streichen, wurde vom Bundesrat blockiert. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat muss nun mögliche Kompromisse ausloten, wobei eine Abschaffung der Bonusregelung als sicher angesehen wird und es im Grunde nur um den Zeitpunkt der Gesetzesänderung geht.
 
Aus Sicht der CDU-Fraktion soll die bevorstehende Streichung des „Schienenbonus" auch heute schon bei Bauvorhaben in unserer Stadt berücksichtigt werden. Wir wollen unsere Bürgerinnen und Bürger stärker vor gesundheitsschädlichem Lärm schützen. Da es nicht verständlich ist, dass zukünftige Planungen noch nach alter Rechtslage genehmigt werden, obwohl sie nach neuer Rechtslage voraussichtlich nicht oder nur mit erheblichen Lärmschutzmaßnahmen genehmigungsfähig wären, beantragen wir bei allen anstehenden Baumaßnahmen für die Lärmberechungen alternativ den Schienenbonus außen vor zu lassen.
 
Beschlussvorschlag:
„Bei aktuellen und zukünftigen Bauplanungen mit zu erwartender Gesundheitsbelastung durch Schienenlärm, sind den politischen Gremien alternativ zu den Lärmgutachten nach aktueller Rechtslage zusätzlich Gutachten ohne Berücksichtigung des sog. Schienenbonus vorzulegen."