Nachhaltige Liquiditätsvorsorge für Pensionsverpflichtungen (01.60 Maßnahme 0419):
5 Mio.-Ansatz aus ersparter Liquidität auch in 2021 generationengerecht fortführen
Bereits in den Vorjahren hat die Stadt Ratingen auf Anregung des Jugendrates 5 Mio. EUR pro Jahr in die Rückdeckung der Pensionsrückstellungen der Stadt (Ansparung für künftige Pensions¬zahlun-gen) eingelegt und dies auch im letzten Jahr zur Fortschreibung in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen. Hintergrund ist der auch zukünftig weit überproportional ansteigende größte Schuldposten der Stadt, die Pensionsrückstellungen (2019: 144 Mio. EUR, für 2021 + 5,7% geplant). Der Unterschiedsbetrag des zwischen dem ökonomischen Ressourcenverbrauch und den derzeitigen Auszahlungen liegt inzwischen sogar über 5 Mio. EUR p.a., (steigend, siehe V49 - 51 Haushaltsplanentwurf). Dieser „Überschuss“ soll wieder für die in der Pensionszeit fälligen Auszahlungen zurückgelegt werden und nicht im allgemeinen Haushalt ausgegeben werden. Dies verwirklicht intergenerative Gerechtigkeit und mindert erheblich zukünftige Liquiditätsrisiken. Städte in NRW sind gesetzlich verpflichtet, gem. § 89 GO NRW im Rahmen der sogenannten „Liquiditätsvorsorgepflicht“ die künftigen Versorgungsleistungen in die Liquiditätsplanung einzubeziehen. Beschlussvorschlag: Der Rat stellt 5 Mio. EUR in die Rückdeckung (Beamtenpensionsrücklage) ein. Die Verwaltung unterbreitet einen Rückdeckungsvorschlag einschließlich des 5-Mio.-Haushaltsrestes aus 2020.
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