CDU Stadtverband Ratingen

Antrag für den Bezirksausschuss Ratingen-Mitte

Sehr geehrter Herr Schneider,
 
wegen besonderer Dringlichkeit bitte ich um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
 
Überarbeitung des eingerichteten Bereiches „Zone 30" rund um die Gerhardstraße unter besonderer Berücksichtigung des Radweges im Verlaufe der Gerhardstraße
 
für den nächsten Bezirksausschuss Ratingen-Mitte am 07.09.2010.
Begründung:
Zu Beginn der Schulferien wurden auf Anordnung der Verwaltung ohne Information der politischen Gremien und der Öffentlichkeit sämtliche Verkehrzeichen 241 (Getrennter Rad- u. Fußweg) auf der Gerhardstraße entfernt. In der Rechtsfolge wurde der bisher in beide Fahrtrichtungen benutzungspflichtige Radweg in einen „Bedarfsradweg" in Richtung Schützenstraße umgewidmet. Radfahrern in Richtung Düsseldorfer Straße ist die Nutzung des Radweges damit untersagt. Sie müssen nun auf der Fahrbahn fahren. Am 06.08.2010 hatte ich den schriftlichen Antrag an den Bürgermeister der Stadt Ratingen gestellt, den Ursprungszustand zunächst wieder herzustellen. Hintergrund war die Befürchtung zahlreicher Bürger, dass für Radfahrer das Gefahrenpotential auf der Gerhardstraße zunehmen könnte. Da auf meinen Antrag bisher keine Reaktion erfolgte, bitte ich die Angelegenheit im BZA 1 zu behandeln.
 
Die Dringlichkeit ergibt sich aus der Tatsache, dass gerade mit Beginn des neuen Schuljahres wieder eine erhöhte Anzahl von Schülern die genannte Wegstrecke als Schulweg nutzt und hier dringend Handlungserfordernis besteht.
Nach meinen Feststellungen werden auf der Gerhardstraße einige Punkte, die es bei der Einrichtung einer Tempo 30 Zone einzuhalten gilt, nicht berücksichtigt. In dieser Situation als Verwaltung ohne Blick auf den Gesamtkomplex alleine auf Vorgaben zum Radweg gem. § 45 Abs. 1 c StVO zu bestehen, kann nicht akzeptiert werden.
Zum Tagesordnungspunkt stelle ich den Antrag, die Verwaltung aufzufordern, den gesamten Bereich der Tempo 30 Zone in Hinblick auf die Einhaltung der Vorgaben des § 45 Absatz 1c StVO zu überprüfen und den Bereich mit dem Ziel „Gefahren- und Geschwindigkeitsreduzierung" zu überplanen. Das Ergebnis soll in einer Vorlage dargestellt werden. Bis zur Verabschiedung eines Gesamtkonzeptes für den Bereich soll der Radweg wieder in der ursprünglichen Form beschildert werden.