CDU Stadtverband Ratingen

Beschlussvorschlag zur Vorlage 353/2010

Sehr geehrter Herr Birkenkamp,
 
zu der o.g. Vorlage beantragen wir einen geänderten Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag:
Der von Haase Architekten vorgelegten Planung für den Neubau einer viergruppigen Kindertageseinrichtung auf der Calor Emag Straße in Ratingen Mitte wird nicht zugestimmt.
Die Kita an der Calor-Emag-Str. / DAAG-Str. wird - wie ursprünglich vorgesehen - dreigruppig gebaut. Die Planung ist in der Weise anzupassen, dass 6 Kurzparker-Stellplätze von der Calor-Emag-Straße entstehen, die zum Ein- und Aussteigen eine ausreichende, über Mindestnorm liegende Breite haben. Die 4 zu versetzenden Parkplätze an der DAAG-Str. werden zur Verfügung gestellt. Das Gebäude rückt näher an die DAAG-Str. heran, um das Außengelände zu maximieren. Alle Stellplätze können nicht als Dauerparkplätze für Mitarbeiter zur Verfügung gestellt werden.
 
Begründung:
1. Bereits für eine ursprünglich vorgesehene 3-gruppige Einrichtung ist das Außengelände zu klein. Für eine 4-gruppige Einrichtung wäre ein Außengelände von 4 x 300 m² = 1.200 m² erforderlich. Formal stehen nun 850 m² zur Verfügung. Davon liegen jedoch ca. 110 m² in einem vom Hauptgelände uneinsichtigen Streifen entlang der Calor-Emag-Str., der praktisch nicht nutzbar ist. Somit stehen nur ca. 740 m² tatsächlich zur Verfügung, also knapp 40% unter Soll. Dies ist für eine moderne, nachhaltige Tageseinrichtung unter dem Aspekt ausreichender Bewegungsmöglichkeiten unakzeptabel.
2. Das Calor-Gelände weist von Anfang an durch die äußerst dichte Bebauung mit relativ kleinen Verkehrsflächen Verkehrsprobleme auf. Die Zahl der Stellplätze für die Kita (4 Stück + 4 vorhandene „Besucherparkplätze" für das Calor-Gelände) ist zum einen unzureichend für den zu erwartenden Bring- und Abholverkehr. (Die neue Kita Oststraße hat angemessene 16 Stellplätze). Zum anderen sind in der Planung alle Stellplätze in der schmalen DAGG-Straße vorgesehen. Die als Mischfläche ausgebildete Straße ist im weiteren Verlauf abgepollert und bietet keine Wendemöglichkeit. Die Nutzung der Stellplätze wird in der Praxis zu chaotischen Verhältnissen führen bzw. gar nicht angenommen werden. Andere Haltemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung bestehen nicht. Somit ist die Planungsänderung zwingend.
 
3. Die Beschlusslage des Rates „jeweils dreigruppige Kindertageseinrichtungen (wenn möglich viergruppig)" lässt auch eine 3-gruppige Grundstücksnutzung zu. Die Umsetzungsentscheidung obliegt dem BVA. Die Planung einer viergruppigen Tageseinrichtung hat klar aufgezeigt, dass das Gelände viel zu eng ist und die Abwicklung des ruhenden und fließenden Verkehrs zur Andienung nicht akzeptabel gelöst werden kann. Daher soll die ursprüngliche, 3-gruppige Planung umgesetzt werden.