CDU Stadtverband Ratingen

Umsetzung Felderhof II mit Augenmaß und städtebaulicher Qualität

Antrag zu TOP 8 des Stadtentwicklungs- und Umweltausschusses am 5. Mai 2011
Umsetzung Felderhof II mit Augenmaß und städtebaulicher Qualität 
Sehr geehrter Herr Birkenkamp,
 
seit dem Wettbewerbsentwurf hat sich insbesondere durch überwiegende Reihenhausbebauung eine deutlich erkennbare Verdichtung ergeben. Das Verkehrsgutachten prognostiziert nur eine mäßig befriedigende Verkehrsabwicklung.
 
Nach der Auswertung der zusätzlichen Informationen aus dem Bezirksausschuss Ratingen-West vom 6. April konkretisiert die CDU Fraktion ihren Antrag zur Verringerung der baulichen Dichte vom 17. Januar 2011 wie folgt:
 
Der Bereich entlang der Lärmschutzwand soll mit einem Abstand von mindestens 16 Metern zwischen Lärmschutzwand und Wohnhäusern überplant werden. Dies entspricht knapp dem eingehaltenen Abstand im benachbarten Wohngebiet Felderhof I. Dabei ist die bauliche Figur der U-Form mit geschützten, innen liegenden Gärten beizubehalten.
Garagen/Stellplätze können dann direkt an der Schallschutzmauer entstehen. Dies bedeutet einerseits einen Wegfall von 1 - 2 Reihenhäusern, die senkrecht zur Schallschutzmauer geplant sind; andererseits wird durch Wegfall von Garagen in den U-Figuren der Bau zusätzlicher Einfamilienhäuser parallel zur Schallschutzmauer ermöglicht, was den Schutz der Gärten grundsätzlich erhöht.
 
Der im Bereich WA 1 und WA 2 (Bereich Lidl) geplante Geschosswohnungsbau mit bisher 2-3 Geschossen kann um ein Geschoss auf nunmehr 2-4 Geschosse ausgestockt werden. Die riegelartige Bebauung hebt sich dann deutlicher vom übrigen Baugebiet ab, ist städtebaulich an dieser Stelle vertretbar und bietet einen wirksameren Lärmschutz vor der Volkardeyer Straße.
 
Davon ausgehend, dass im Bereich des Geschosswohnungsbaus verstärkt kleinere Wohneinheiten auch für Singles und ältere Menschen mit überdurchschnittlicher ÖPNV-Nutzung entstehen, dürfte sich insgesamt eine städtebauliche Verbesserung für die Häuserreihe an der Lärmschutzwand, eine leicht reduzierte Verdichtung und Verkehrsbelastung, sowie dennoch eine maximal gleichbleibende Zahl von Wohneinheiten (268) ergeben.
 
Beschluss:
Der Bereich entlang der Lärmschutzwand wird mit einem Abstand von mindestens 16 Metern zwischen Lärmschutzwand und Wohnhäusern überplant.
Dabei ist die bauliche Figur der U-Form mit geschützten, innen liegenden Gärten beizubehalten.
Garagen/Stellplätze können dann direkt an der Schallschutzmauer entstehen.
Im Bereich WA 1 und WA 2 (Bereich Lidl) wird der geplante Geschosswohnungsbau um ein Geschoss auf dann 2-4 Geschosse aufgestockt.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Ewald Vielhaus  Klaus Weber  Andreas Dick