Umsetzung der Tempo-30-Beschlüsse vom 17. Juni 2023 - Klarstellung und Festlegung für die weitere Umsetzung
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die antragsstellenden Fraktionen begrüßen die Fortschritte bei der Umsetzung der Tempo-30-Beschlüsse vom 17. Juni 2023. Die Mitteilungsvorlage der Verwaltung nehmen wir zum Anlass, eine klare Beschlusslage für die weitere Umsetzung zu schaffen.
Ziel ist es, im Sinne der bereits gefassten Beschlüsse die Interessen aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer besser auszugleichen. Dazu soll im rechtlichen Rahmen Tempo 30 insbesondere an schutzwürdigen Orten wie Schulen, Spielplätzen sowie Alten- und Pflegeheimen, in Bereichen mit hohem Fußverkehrsaufkommen und in Wohngebieten angeordnet werden. Zudem sollen Lücken zwischen bestehenden Tempo-30-Abschnitten und -Zonen sinnvoll geschlossen werden.
Wir beantragen daher:
Zu 4.1 - Innerstädtischer Parkring (Wallstraße)
Bereits die Grabenstraße und der Teil im weiteren Verlauf der Wallstraße ab Brunostraße sind mit streckenbezogenem Tempo 30 versehen. Der angrenzende Teil der Düsseldorfer Straße soll sich lückenlos anschließen. Ein Lückenschluss im unteren Teil der Wallstraße ist aus Sicht der antragsstellenden Fraktionen bereits jetzt notwendig und mit geringem Aufwand möglich. Es besteht keine Notwendigkeit, von dem Beschluss, durchgängig streckenbezogen Tempo 30 für die Lücke auf der Wallstraße anzuordnen, abzuweichen.
Beschlussvorschlag: Der Ursprungsbeschluss wird umgesetzt.
Zu 4.2.1 - Kaiserswerther Straße
Eine durchgehende Anordnung von Tempo 30 auf der Kaiserswerther Straße wurde nicht beschlossen. Im beschlossenen Abschnitt zwischen Lintorfer Straße und Werdener Straße - im Wesentlichen der Bereich um den Peter-Brüning-Platz - ist die Umsetzung sinnvoll und möglich.
Beschlussvorschlag: Der Ursprungsbeschluss wird umgesetzt.
Zu 4.2.3 - Lintorfer Straße
Beschlossen wurde Tempo 30 zwischen Hauser Ring und Kaiserswerther Straße. Von der Ausweisung als Einbahnstraße wurde nach den Diskussionen zur Vorlage 45/2021 Abstand genommen, und dies war auch nicht mehr Teil des Beschlusses vom 17. Juni 2023. Bereits mit Blick auf die notwendige Ausfahrt der Feuerwehr in beide Richtungen ist eine Prüfung nicht weiter vorzunehmen. Mit Blick auf die dargelegten Hürden bei der Ausweisung einer Fahrradstraße ist auch davon Abstand zu nehmen.
Beschlussvorschlag: Der Beschluss vom 17. Juni 2023 wird umgesetzt und dabei auf die weitere Prüfung einer Fahrradstraße verzichtet.
Zu 4.2.4 - Mülheimer Straße
Beschlossen wurden nicht die teils weitergehenden Anträge A232/2025 und A247/2025, sondern Tempo 30 auf der Mülheimer Straße zwischen Oberstraße und der Kreuzung Hauser Ring. Eine weitergehende Verlängerung erfolgt nicht.
Beschlussvorschlag: Der Ursprungsbeschluss wird umgesetzt.
Zu 4.2.5 - Graf-Adolf-Straße
Umgesetzt.
Zu 4.2.6 - Hochstraße
Mit Blick auf die sowohl für die Rosenstraße als auch die Brückstraße beschlossenen streckenbezogenen Tempo-30-Ausweisungen handelt es sich hier aus Sicht der antragsstellenden Fraktionen um einen Fall der umsetzbaren grünen Kategorie im Sinne der Vorlage.
Beschlussvorschlag: Der Ursprungsbeschluss wird umgesetzt.
Zu 4.2.7 - Bahnstraße
Beschlossen wurde streckenbezogenes Tempo 30 von der Graf-Adolf-Straße bis zur Oberstraße - insbesondere auch zum Schutz querender Fußgänger mit zunehmender Innenstadtnähe. Die Argumentation einer Verlangsamung des ÖPNV ist für den rund 150 Meter kurzen Abschnitt aus Sicht der antragsstellenden Fraktionen nicht tragend, zumal die Verkehrssituation nur selten eine angepasste Geschwindigkeit von 50 km/h erlaubt. Die Verwaltungsargumentation ist auch nicht konsistent mit dem deutlich längeren Tempo-30-Abschnitt auf der Mülheimer Straße, der von den gleichen Buslinien benutzt wird.
Beschlussvorschlag: Der Ursprungsbeschluss wird umgesetzt.
Zu 4.2.8 - Bechemer Straße
Die Argumentation der Verwaltung ist schlüssig und zustimmungsfähig.
Beschlussvorschlag: Von einer weiteren Prüfung wird Abstand genommen.
Zu 4.2.9 - Schützenstraße
Der Abschnitt der Schützenstraße zwischen Hans-Böckler-Straße und Europaring wurde nicht beschlossen (siehe 6.1. des Stama vom 17. Juni 2023).
Zu 4.2.10 - Düsseldorfer Straße
Es ist nicht nachvollziehbar, wieso mit Blick auf das Berufskolleg und den Fußgängerverkehr vom Busbahnhof eine Anordnung gemäß der VwV zu Z 274 Rn. 13a nicht möglich sein soll. Tempo 30 zwischen der Einfahrt Düsseldorfer Platz und Grabenstraße / Wallstraße ist als sehr kurzer Vorlauf von rund 100 Metern im Zusammenhang mit den ebenfalls beschlossenen streckenbezogenen Tempo-30-Ausweisungen auf Grabenstraße und Wallstraße zu sehen.
Beschlussvorschlag: Der Ursprungsbeschluss wird umgesetzt.
Zu 4.2.11 - Minoritenstraße / Pestalozzistraße / Philippstraße / Am Krumbachskothen
Aufgrund der dargelegten hohen Hürden ist die Verwaltungseinschätzung stimmig.
Beschlussvorschlag: Von einer weiteren Prüfung wird Abstand genommen.
Zu 4.3.1 - Sammelstraßen Ratingen Ost (Rosenstraße, Brückstraße, Auf der Aue, Bruchstraße, Am Pfingsberg, Eisenhüttenstraße)
Für die Rosenstraße, Brückstraße, Auf der Aue und Eisenhüttenstraße stimmen Beschlusslage und Verwaltungsprüfung überein.
Beschlussvorschlag: Auf der Bruchstraße und Am Pfingsberg wird durchgängig eine Tempo-30-Zone ausgewiesen, da ansonsten deutlich mehr Schilder als nötig aufgestellt werden müssten. Die Beschilderung der Vorfahrtstraßen Bruchstraße / Am Pfingsberg ist bereits vorhanden, sodass sich an der bestehenden Vorfahrtsregelung durch den Ausweis der Tempo-30-Zone nichts ändert.
Zur Fester Straße: Mit Blick auf den geplanten Kreisverkehr und die Kürze des Abschnitts der dadurch erfolgenden Verkehrsberuhigung kann von einer weiteren Prüfung abgesehen werden.
Beschlussvorschlag: Von einer weiteren Prüfung wird Abstand genommen.
Zu 4.3.2 - Sammelstraßen Hans-Böckler-Straße, Poststraße
Im westlichen Teil der Poststraße zwischen Hans-Böckler-Straße und Freiligrath Ring wurde Tempo 30 nicht beschlossen. Es verbleibt bei Tempo 50.
Zu 4.3.3 - Sammelstraße Poststraße, Schleiferstraße
Ein Beschluss für die Schleiferstraße ist bereits am 17. Juni 2023 erfolgt. Die Darstellung der Verwaltung wird so verstanden, dass eine Planung für die Umgestaltung in Arbeit ist.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Heins, Fraktionsvorsitzender der CDU
Rainer Vogt, Fraktionsvorsitzender der BU